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Brandenburg: „Das wäre Etikettenschwindel“

Warum Ministerin Richstein den Maßregelvollzug nicht haben will

Der innenpolitische Sprecher der CDU hat nach der jüngsten Affäre im Maßregelvollzug als erster gefordert die Zuständigkeit vom Sozial auf das Justizministerium zu übertragen. Die SPD ist dafür. Warum sind Sie dagegen?

Diese Forderungen sind kurzsichtig und sachlich falsch, deshalb steht der innenpolitische Sprecher der Fraktion innerhalb der CDU mit seiner Forderung allein da. Es geht hier um psychisch kranke Menschen. Sie haben zwar Straftaten begangen, aber Auslöser für den Rechtsbruch war die behandlungsbedürftige Krankheit, weshalb die Justiz nicht zuständig ist.

Aber es gibt Länder, wo der Maßregelvollzug in der Hoheit des Justizministeriums liegt.

Es gibt meines Wissens nur ein einziges Bundesland, wo Straf- und Maßregelvollzug zusammengeführt sind. Mecklenburg-Vorpommern hat einen Teil der Zuständigkeit für den Maßregelvollzug, nämlich den Sicherheitsaspekt, dem Justizressort übertragen. Die fachliche Kompetenz liegt aber beim Gesundheitsministerium.

Wäre das in Brandenburg denkbar?

Die Zuständigkeit allein ändert noch nichts an der Sicherheit. Das wäre Etikettenschwindel. Man muss Sicherheitskriterien konsequent umsetzen. Das kann das Gesundheitsministerium in gleicher Weise.

Manche behaupten, Sie hätten Angst vor neuen Affären und negativen Schlagzeilen?

Ich glaube, dass meine fachliche Argumentation nicht widerlegt werden kann. Manche Sozialdemokraten kommen deshalb mit diesem Totschlagsargument.

Was glauben Sie, warum der neue SPD-Sozialminister Günter Baaske den Maßregelvollzug an Sie abgeben möchte?

Vielleicht möchte er selber aus den negativen Schlagzeilen herauskommen. Der Maßregelvollzug in Brandenburg ist ein Problemfeld, und das nicht erst seit heute. Man kann auf verschiedene Weise damit umgehen: Nämlich das Problem anpacken und lösen oder zweitens es negieren und abschieben.

Dennoch hat die Justiz Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Tätern. Könnte sie nicht ein höheres Maß an Sicherheit gewährleisten?

Auch der Strafvollzug in Brandenburg hatte nicht nur gute Zeiten. Es gab Phasen, in denen spektakuläre Ausbrüche die Schlagzeilen beherrschten. Nur der konsequente Umgang mit den Problemen in den letzten drei Jahren hat dazu geführt, dass wir in Brandenburg einen gut funktionierenden Strafvollzug haben. Wir sind gern bereit, unsere Erfahrungen an den Maßregelvollzug weiterzugeben, wenn es gewünscht wird.

Was muss getan werden, um die Sicherheit im Maßregelvollzug zu erhöhen?

Es gab nach dem letzten Schmökel-Ausbruch die Schnoor-Kommission, die die Mängel im Maßregelvollzug analysiert und einen Maßnahmekatalog erarbeitet hat. Es muss geprüft werden, inwieweit dieser umgesetzt worden ist. Natürlich muss die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen.

Sollten einheitlich schärfere Kriterien für den Maßregelvollzug festgelegt werden?

Wenn Sie meinen, ob es eine bundesweite Vereinheitlichung geben sollte: Nein, Straf- und Maßregelvollzug sind Ländersache. Aber ich bin sehr dafür , dass man voneinander lernt, die besten Standards anwendet. Dies machen wir auch im Strafvollzug.

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