zum Hauptinhalt

DDR-Vergangenheit: Keine Stasi-Spitzel in Robe

Das Brandenburger Justizministerium hat erstmal Zahlen in der Debatte um frühere Stasi-Mitglieder in Behörden vorgelegt: Bis 1991 seien alle aus dem DDR-Dienst übernommene Juristen umfangreich geprüft worden.

Potsdam - In der Debatte um frühere Stasi-Mitarbeiter in Brandenburgs Sicherheitsbehörden hat das Potsdamer Justizministerium erstmals eigene Zahlen vorgelegt. An den Gerichten und in Staatsanwaltschaften dürften demnach heute keine früheren Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit mehr zu finden sein. „Das kann man ausschließen“, sagte der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Thomas Melzer, dem Tagesspiegel. Alle aus dem DDR-Dienst übernommenen Juristen seien bis Ende 1991 umfangreich überprüft worden. Grundlage dafür war ein von der ersten frei gewählten Volkskammer im Frühjahr 1990 erlassenes Richtergesetz.

Von den 298 Richtern, die in Brandenburg bis zur Wende im Dienst der DDR-Justiz standen, hätten sich zur Wiedervereinigung 242 neu beworben. Bei den Staatsanwälten waren es vormals 202, weiterhin beschäftigt werden wollten 166. „Man kann davon ausgehen, dass der Rest wegen erkennbarer Erfolglosigkeit davon abgesehen hat“, sagte Melzer. Insgesamt 129 Richter (42 Prozent) und 112 Staatsanwälte (55 Prozent) wurden schließlich übernommen.

Diese Quoten liegen weit höher als in anderen Ost-Bundesländern. So wurden bei den Richtern im Ost-Durchschnitt 38 Prozent übernommen, in Berlin waren es nur elf Prozent. Bei den Staatsanwälten liegt der Schnitt bei 32 Prozent, in Berlin bei nur vier Prozent.

Laut Ministeriumssprecher Melzer sind die Juristen durch zwei Wahlausschüsse überprüft worden, die jeweils mit sechs Landtagsabgeordneten und vier Richtern oder Staatsanwälten besetzt waren. Lag ein negatives Gutachten der Stasi-Unterlagen-Behörde vor, wurden die Bewerber nicht übernommen.

„Es wurden harte Maßstäbe angelegt“, erklärt Melzer. „Wenn jemand argumentiert hat, er habe sich nur konform verhalten und geltendes DDR-Recht angewandt, dann ist er damit nicht durchgekommen.“ Dabei habe nicht nur das politische Strafrecht in der ehemaligen DDR eine Rolle gespielt, auch Arbeitsrichter seien betroffen gewesen, die etwa Entlassungen nach Ausreiseanträgen für rechtens erklärt hatten.

In Brandenburgs Behörden wurde teils recht unterschiedlich mit einstigen Stasi-Mitarbeitern umgegangen. Das Justizministerium ging vergleichsweise recht rigide vor. Zu den Vollzugsbeamten in Gerichten und Haftanstalten konnte dessen Sprecher Thomas Melzer keine Zahlen vorlegen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false