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Brandenburg: Denkmäler ohne Barrieren

Neues Gesetz soll Behinderten Besuche erleichtern

Potsdam – In Brandenburg gilt ein neues Denkmalschutzgesetz – und damit gehe vieles nun schneller, einfacher und bürgerfreundlicher, sagte Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) am Montag in Potsdam. Verfahren würden vereinfacht, Fristen verkürzt und Bürokratie abgebaut. Damit werde auch der Mittelstand und das Handwerk gefördert.

Erstmals werden mit dem Gesetz auch die Belange behinderter Menschen beim Denkmalschutz und der Denkmalpflege berücksichtigt. Der Landesbehindertenbeauftragte Rainer Kluge sagte, nach dem Gesetz sollten Denkmale barrierefrei gestaltet werden. Denkmalbesitzer, Planer, Architekten, Bauleute und Pädagogen müssten jetzt ihre Kreativität beweisen und überlegen, wie nach der Sanierung von Denkmalen auch Rollstuhlfahrer, blinde oder gehörlose Menschen Gebäude und Naturdenkmale erleben können.

Sozialminister Günter Baaske (SPD) betrachtet die Vorgaben für Behinderte als großen Gewinn. Behinderte Menschen erhielten damit einfacher Zugang zu kulturhistorisch bedeutsamen Stätten. Das neue Denkmalschutzgesetz bahne intelligenten Kompromissen den Weg, die Belange behinderter Menschen stärker als bisher berücksichtigen.

In Brandenburg sind derzeit mehr als 10500 Denkmale geschützt, darunter etwa 100 Stadt- und Ortskerne. Im Bereich der Bodendenkmale sind gegenwärtig rund 23000 archäologische Fundplätze bekannt. ddp

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