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Brandenburg: Der Fall Schmökel: Brandenburg erwartet Schmökel

Brandenburg bereitet sich auf die Rückkehr des Gewaltverbrechers und Sexualstraftäters Frank Schmökel aus dem nordrhein-westfälischen Haftkrankenhaus Fröndenberg vor. Nach Angaben der Sprecherin des brandenburgischen Sozialministeriums, Francine Jobatey, ist die Unterbringung Schmökels in der Mark von dessen Pflegebedarf abhängig.

Brandenburg bereitet sich auf die Rückkehr des Gewaltverbrechers und Sexualstraftäters Frank Schmökel aus dem nordrhein-westfälischen Haftkrankenhaus Fröndenberg vor. Nach Angaben der Sprecherin des brandenburgischen Sozialministeriums, Francine Jobatey, ist die Unterbringung Schmökels in der Mark von dessen Pflegebedarf abhängig. Der 38-jährige mutmaßliche Mörder hatte bei seiner Festnahme am 7. November einen Bauchschuss erlitten. Auf seiner zweiwöchigen Flucht hat er nach eigenem Geständnis einen Mann erschlagen. Eine Sprecherin der Justizhaftanstalt Fröndenberg erklärte zum Zeitpunkt einer Verlegung Schmökels am Dienstag: "Es wird nicht mehr so lange dauern. Wir wollen ihn baldmöglichst verlegen." Nach Angaben des Sozialministeriums Brandenburgs wird Schmökel aber nicht in die Klinik der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit verlegt.

Schmökels Berliner Anwalt Karsten Beckmann erklärte zum weiteren Verfahren, er "hätte nichts dagegen, wenn mein Mandant vorübergehend in das Haftkrankenhaus Moabit käme". Dieser Ort wäre "auch unter Sicherheitsaspekten gar nicht so dumm". Das Land Brandenburg verfügt über kein eigenes Haftkrankenhaus, prüft aber nach Tagesspiegel-Informationen die Variante, den Gewalttäter in einem märkischen Krankenhaus weiter zu behandeln. Die Entscheidung über die zuständige Klinik sei auch bereits gefallen, erklärte Jobatey. Sie solle jedoch noch nicht genannt werden, um dort keine vorzeitige Unruhe aufkommen zu lassen. Als sicher gilt, dass Schmökel nicht wieder in die Außenstelle der Nervenklinik Eberswalde in Neuruppin eingewiesen wird, aus der er am 25. Oktober - während eines Freiganges - geflüchtet war. Für Schmökels Unterbringung in Brandenburg kommen grundsätzlich vier Standorte in Frage. Am wahrscheinlichsten gilt die Klinik in Brandenburg an der Havel. Die Einrichtung in Teupitz schließlich hat ein völlig anderes Profil als die übrigen drei Landeseinrichtungen. Berlins Justizsprecher Karsten Ziegler sagte nach Informationen der Deutschen Presseagentur, an einem Bericht der "Westdeutschen Zeitung" in Düsseldorf, wonach Schmökel nach Berlin-Moabit komme, sei "zum jetzigen Zeitpunkt nichts dran". Eine Aufnahme in der Bundeshauptstadt wäre nur dann möglich, wenn Brandenburg auf dem Weg der so genannten Amtshilfe darum bitte. Dies sei bislang aber nicht geschehen.

Klar scheint nicht nur vor diesem Hintergrund, dass Schmökel nach seiner Genesung zunächst nicht in ein Gefängnis, sondern wieder in den Maßregelvollzug kommt: "Es gibt derzeit keine rechtliche Handhabe, die Vollstreckungsreihenfolge umzukehren", erklärt Schmökel-Anwalt Beckmann. Es gebe zwar einen Haftbefehl für die jüngsten Straftaten, der eine "Überhaftverordnung" bewirke. Doch dies bedeute allein, dass der Triebtäter sicher verwahrt werden müsse. Untersuchungshaft sei darunter nicht zu verstehen. Über einen Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sei noch nicht entschieden worden, betonte Beckmann. Sie dringt nach Paragraph 67, Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) darauf, die Reihenfolge der Vollstreckung durch ein Gericht nachträglich ändern zu lassen. Dies ist laut StGB möglich, "wenn Umstände in der Person des Verurteilten es angezeigt erscheinen lassen". Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat Schmökel mit seiner Flucht gezeigt, dass er nicht therapiebereit sei. "Das sehe ich nicht", sagt Beckmann; nun müsse das Landgericht Frankfurt/Oder als zuständiges Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg entscheiden. Bevor das Landgericht entscheide, müsse eine Begutachtung seines Mandanten erfolgen, findet Beckmann. Dies sei nicht zwangsläufig so, entgegnete das Landgericht Frankfurt/Oder auf Anfrage. Die zuständige Kammer werde selbstständig entscheiden, ob ein Gutachten angefertigt und ob Schmökel angehört werde. Die Akten der Staatsanwaltschaft für das nicht-öffentliche Verfahren seien am 9. November eingegangen; mit einer Entscheidung sei in dieser Woche aber nicht mehr zu rechnen.

Beckmann hat zum Antrag der Staatsanwaltschaft bisher "nur kurz Stellung genommen". Er habe aufgrund der Entfernung zwischen Berlin und Fröndenberg noch keine Zeit gehabt, länger mit Schmökel zu sprechen. Zuletzt habe er, so Beckmann, vor zehn Tagen mit seinem Mandanten gesprochen. Zu diesem Zeitpunkt sei Schmökel noch schwer verletzt gewesen.

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