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Brandenburg: Der Fall Wolf: Ex-Minister nach Selbstmordversuch in Gefängnisklinik

Der Gesundheitszustand von Brandenburgs Ex-Bauminister Jochen Wolf hat sich nach seinem Selbstmordversuch in der U-Haft stabilisiert. Er sei von der städtischen Klinik in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel verlegt worden, sagte der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Rolf Hellmert.

Der Gesundheitszustand von Brandenburgs Ex-Bauminister Jochen Wolf hat sich nach seinem Selbstmordversuch in der U-Haft stabilisiert. Er sei von der städtischen Klinik in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel verlegt worden, sagte der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Rolf Hellmert. Dort werde Wolf, der nach eigenem Geständnis einen Killer für seine Ehefrau angeheuert hatte, ständig beaufsichtigt. Über seinen Zustand konnte Hellmert nichts sagen.

Nach Auskunft von Wolfs Anwalt Sven-Oliver Milke war der Selbstmordversuch des Ex-Ministers mit einem Einwegrasierer kein bloßer Hilfeschrei. "Die Arterien waren an beiden Armen durch", sagte er. Die Gefängnisleitung habe ihm gesagt, sie habe selten so einen "zielgerichteten und finalen" Selbstmordversuch gesehen, meinte Milke.

Der Ex-Minister war am vergangenen Freitag verhaftet worden. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Anstiftung zum Mord. Der von ihm angeheuerte Killer hatte sich bereits kurz nach der Auftragserteilung an die Polizei gewandt und ist jetzt der Hauptzeuge der Strafverfolgungsbehörden.

Wolfs Arbeitgeber, das Potsdamer Wirtschaftsministerium, will ihm wegen des schwerwiegenden Verdachts fristlos kündigen, wie Sprecher Dirk Reitemeier sagte. Wolf war bis zu seiner Verhaftung als Beauftragter für außenwirtschaftliche Projekte tätig. Wolf soll aber noch die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten.

Unterdessen wurde ein Verfahren gegen Wolf wegen Vorteilsannahme im Amt endgültig eingestellt. Der Ex-Minister habe die ihm im April im Berufungsverfahren auferlegte Geldbuße von 9000 Mark an die Landeskasse gezahlt, teilte das Potsdamer Landgericht mit. In dem Verfahren war es darum gegangen, dass der damalige SPD-Politiker 1991 dem Makler Axel Hilpert für ein von diesem vermitteltes Grundstück nicht die übliche Provision gezahlt haben soll.

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