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Brandenburg: Der Rechnungshof steht vor der Selbst-Blockade

Vizepräsident Hülsmann könnte nach Betrugsprozess ins Amt zurückkehren Doch das Verhältnis zu seiner Chefin ist zerrüttet. Politiker suchen eine Lösung

Potsdam - Nach dem überraschenden Freispruch des Rechnungshof-Vizepräsidenten Arnold Hülsmann vom Vorwurf des Betruges herrscht in der Politik Ratlosigkeit, wie es mit der Kontrollbehörde der Landesfinanzen weitergehen soll. Da die Rückkehr des bisher vom Dienst suspendierten Hülsmann an seinen Schreibtisch nun wahrscheinlicher geworden ist, droht an der Spitze des Rechnungshofes eine Blockade. Es war dessen Präsidentin Gisela von der Aue, die seinerzeit ihren Stellvertreter wegen Manipulationen von Reisekostenabrechnungen angezeigt hat. Zugleich leitete sie mehrere interne Verfahren gegen Hülsmann ein. Das Verhältnis zwischen beiden galt schon vorher als zerrüttet.

Doch die Präsidentin und ihr Stellvertreter sind vom Landtag auf Lebenszeit gewählt, können also nicht abberufen werden. Gestern forderte deshalb PDS-Fraktionsgeschäftsführer Heinz Vietze, dass sich der Landtag „umgehend mit der mehr als unbefriedigenden Lage“ am Rechnungshof befassen müsse. Sven Petke (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses, plädierte für eine Fusion der Rechnungshöfe von Brandenburg und Berlin, die „rechtlich möglich“ sei. Auch Vietze meinte, dass dies „ernsthaft erwogen“ werden sollte. Hingegen hält der Vorsitzende des Haushalts-Kontrollausschusses Wolfgang Klein (SPD) eine Fusion für „kaum praktikabel“, da dafür die Verfassung geändert werden müsse.

Einigkeit herrscht im Landtag darüber, dass eine Blockade an der Spitze des Rechnungshofes unbedingt verhindert werden muss. Die Behörde habe durch die Auseinandersetzungen „in den letzten Jahren massiv an Ansehen eingebüßt“, sagte Petke, wofür dessen Führung verantwortlich sei. Eine mögliche Lösung könne deshalb auch in einem „freiwilligen Rückzug“ liegen, so Petke.Doch zumindest Gisela von der Aue denkt dem Vernehmen nach nicht daran, ihr Amt aufzugeben: Sie will abwarten, wie der Bundesgerichtshof über die von der Staatsanwaltschaft angekündigte Revision des Hülsmann-Verfahrens entscheidet. Im Umfeld von der Aues wird betont, dass die Staatsanwaltschaft schließlich hinreichende Gründe für die Anklage gesehen habe. Andere spekulieren, Hülsmann mit einem anderen Posten zu versorgen.

Unterdessen hat der Anwalt Hülsmanns, Matthias Dombert, an einen früheren Vorschlag erinnert, wonach der Landtagspräsident zwischen von der Aue und Hülsmann vermitteln solle, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Die Fusion der Rechnungshöfe würde das Problem nicht lösen, so Dombert. Doch wenn von der Aue den Kampf wolle, werde er die dienstrechtlichen Interessen seines Mandanten „mit aller Härte“ vertreten, ebenso wie seine Kollegin Sandkuhl die strafrechtlichen.

Michael Mara

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