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Brandenburg: Diäten-Urteil: Richterspruch trifft auch Brandenburger Funktionsträger

Das Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Streichung üppiger Zulagen für Funktionsträger im Parlament vorsieht, ist auch auf Brandenburg übertragbar. Das sieht nach Informationen der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" eine vertrauliche Stellungnahme vor, die vom Potsdamer Justizministerium dem Kabinett vor kurzem zugeleitet wurde.

Das Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Streichung üppiger Zulagen für Funktionsträger im Parlament vorsieht, ist auch auf Brandenburg übertragbar. Das sieht nach Informationen der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" eine vertrauliche Stellungnahme vor, die vom Potsdamer Justizministerium dem Kabinett vor kurzem zugeleitet wurde. Danach seien die Fraktionen des Landtags "in eigener Verantwortung gehalten, ihre Mittelverteilung den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anzupassen", heißt es in dem mehrseitigen Papier.

Die Experten des Justizministeriums schätzen dem Bericht zufolge Passagen aus zwei Brandenburger Gesetzen als "überprüfungsbedürftig" ein. Unter anderem heißt es im Abgeordnetengesetz in Paragraf 23, Satz 3: "Besondere Dienste, die der Abgeordnete seiner Fraktion leistet, dürfen von dieser vergütet werden." Diese Prüfung allerdings sollte der Landtag selbst vornehmen, wird empfohlen.

Bislang ging man davon aus, dass der Karlsruher Richterspruch für Brandenburg ohne Belang ist. Denn das Urteil bezog sich auf einen Fall in Thüringen. Dort sind Zulagen für Funktionsträger im Abgeordnetengesetz festgeschrieben. Hingegen erhalten in Brandenburg, wie auch in anderen Ländern und im Bundestag, Funktionsträger ihre zusätzliche Vergütung aus den Kassen der Fraktionen.

Der Sprecher des Justizministeriums, Rolf Hellmert, bestätigte auf Anfrage der Zeitung, dass in seinem Haus eine Stellungnahme zum Diäten-Urteil erarbeitet wurde. Zum Inhalt wollte er sich nicht äußern. Für die weitere Abwicklung, betonte er, sei jetzt das Innenministerium zuständig.

Würde sich die Auffassung des Justizministeriums durchsetzen, müssten parlamentarische Geschäftsführer, stellvertretende Fraktionschefs und Arbeitskreisleiter (nur bei der CDU) auf Zulagen zu ihren normalen Diäten verzichten, schreibt das Blatt weiter. Diese betragen - je nach Posten - 500 bis 5000 Mark. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom 21. Juli allein eine erhöhte Arbeitsbelastung für Fraktionsvorsitzende anerkannt. Diese dürfen auch weiterhin höhere Zulagen erhalten. In Brandenburg erhalten die Fraktionschefs von SPD und CDU, Gunter Fritsch und Beate Blechinger, zur Grunddiät (7576 Mark) 100 Prozent dazu. PDS-Fraktionschef Lothar Bisky erhält 3000 Mark zur normalen Diät dazu. Warum andere Funktionsträger keine zusätzlichen Gelder bekommen sollen, begründen die Richter so: Es müsse der Gefahr begegnet werden, mit breit gefächerten Funktionszulagen "Abgeordnetenlaufbahnen" und "Einkommenshierarchien" zu schaffen. Zulagen könne es deshalb nur für besonders herausgehobene Funktionen geben.

Am besten werden im brandenburgischen Landtag die Funktionsträger der CDU bezahlt, wie es weiter in dem Bericht heißt. Der parlamentarische Geschäftsführer Dierk Homeyer erhält 65 Prozent dazu, der von der SPD nur 50 Prozent. Sogar die vier Arbeitskreisleiter der CDU werden bedacht (plus 1000 Mark).

Claudia Pietsch

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