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Brandenburg: Die aktuelle Frage: "Wie konnte es zu dem Irrtum kommen?"

Herr Minister, im Gefängnis Spremberg ist ein Häftling aufgrund einer Namensverwechslung anderthalb Jahre vor der Zeit entlassen worden. Ein unglaublicher Fall: Hat es so etwas in der Bundesrepublik schon einmal gegeben?

Herr Minister, im Gefängnis Spremberg ist ein Häftling aufgrund einer Namensverwechslung anderthalb Jahre vor der Zeit entlassen worden. Ein unglaublicher Fall: Hat es so etwas in der Bundesrepublik schon einmal gegeben?

Ich bin nicht informiert über sämtliche Vorgänge in der Bundesrepublilk. In meinem Haus ist festgestellt worden, dass es einen ähnlichen Fall 1996 in Brandenburg und 1997 in Berlin schon einmal gegeben hat. Aber es ist ein peinlicher Vorgang.

Normalerweise bekommt ein Entlassungskandidat eine Laufkarte, er muss verschiedene Stationen durchlaufen, bevor er eine Justizvollzugsanstalt verlassen kann. Wie konnte es in Spremberg trotzdem zu dem Irrtum kommen?

Wir haben den Vorgang noch nicht vollständig aufgeklärt. Aber eines ist jetzt schon sicher: Es herrschte zu dieser Zeit in der Anstalt eine Alarmsituation, weil Arbeitsmaterial aus dem Arbeitsbereich nicht auffindbar war.

Deshalb war die Lage in der Anstalt gespannt. Aber eines steht auch schon fest: Es ist von den Regularien, die Sie zutreffend beschrieben haben, in fahrlässiger Weise abgewichen worden.

Haben Sie die Verantwortlichen für die falsche Entlassung schon ermittelt?

Es gab mehrere Beteiligte. Wir sind dabei aufzuklären, wer der Hauptverantwortliche ist.

Es gibt Hinweise, dass nicht sofort nach dem versehentlich Entlassenen gefahndet wurde.

Für die Polizei bin ich nicht zuständig. Aber ich weiß und habe mir zeigen lassen, dass unmittelbar nach Bekanntwerden des Versehens in einem Fax das zuständige Polizeipräsidium gebeten worden ist, die Fahndung aufzunehmen.

Ist diese schwere Panne ein Rückschlag in Ihren Bemühungen, Brandenburgs Justizvollzugsanstalten sicherer zu machen?

Zunächst einmal ist es eine Bestätigung dessen, was ich immer gesagt habe: Wir sind bei der Verbesserung der Sicherheit auf einem guten Weg, aber noch längst nicht über den Berg. Die Sicherheit in den Haftanstalten ist ein sehr fragiles Gebilde. Der Fall zeigt, dass es neben der äußeren Sicherheit auch andere Bereiche gibt, die wir noch wesentlich verbessern müssen.

Hat es den von Ihnen von Anbeginn geforderten Mentalitätswechsel bei Bediensteten der Haftanstalten nicht gegeben?

Man darf niemanden unterstellen, dass er bewusst grob fahrlässig handelt. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine außergewöhnliche Situation in der Haftanstalt bestanden hat. Aber das rechtfertigt in keiner Weise, von fest vorgegebenen Regeln abzugehen.

Ich meine, dass die letzten zwei Jahren bewiesen haben, dass wir in der Aus- und Fortbildung des Personals einen großen Schritt nach vorn getan haben. Wir haben eine Reihe von Ausbruchsversuchen verhindern können, weil die Bediensteten sehr aufmerksam waren. Aber die Panne zeigt, dass die Anfälligkeit für Fehler immer noch zu groß ist. Wir müssen auch die Führung in unseren Gefängnissen verdichten, verbessern und verbreitern.

Wird es personelle Konsequenzen geben?

Wenn fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde, wird das selbstverständlich dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Herr Minister[im Gefängnis Spremberg ist ein]

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