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Brandenburg: Die letzte Reform war 1999, die nächste kommt frühestens 2007

Keine Reformbemühungen in Berlin: Frühestens Anfang 2007, also in der nächsten Wahlperiode, wollen die fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus gemeinsam überlegen, ob die Regeln für Diäten und Altersversorgung geändert werden sollen. Über das Eintrittsalter für den Ruhestand wird dann sicher auch diskutiert.

Keine Reformbemühungen in Berlin: Frühestens Anfang 2007, also in der nächsten Wahlperiode, wollen die fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus gemeinsam überlegen, ob die Regeln für Diäten und Altersversorgung geändert werden sollen. Über das Eintrittsalter für den Ruhestand wird dann sicher auch diskutiert. Vielleicht kommt es sogar dazu, dass das Landesparlament verkleinert und in ein Vollzeitparlament umgewandelt wird. Viele Abgeordnete sehen das als überfälligen Schritt, denn sie sind in Wirklichkeit Berufspolitiker.

Berliner Abgeordnete erhalten monatlich eine Entschädigung von 2951 Euro und eine Kostenpauschale von 870 Euro. Die Diäten orientieren sich am „Vierundzwanzigstel der Jahresbezüge eines Beamten der Besoldungsgruppe B 4“ (Grundgehalt). Sie wurden seit 2001 nicht mehr erhöht. Eine unabhängige Expertenkommission prüft jährlich die „Angemessenheit“ der Diäten und stellte in ihrem jüngsten Bericht fest, dass die Volksvertreter inzwischen hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sind.

Schon 1999 wurde das Landesabgeordnetengesetz in Berlin kräftig überarbeitet. Auf die Altersversorgung der Abgeordneten wirkte sich das erheblich aus. Frühestens nach neun Mandatsjahren (vorher: sieben) erwirbt ein Parlamentarier das Recht auf ein Ruhegehalt. Die Altersversorgung beträgt dann 35 Prozent der Entschädigung (vorher: 45 Prozent) und erhöht sich für jedes zusätzliche Jahr im Parlament um drei Prozentpunkte (vorher: fünf). Die Obergrenze liegt – nach 20 Jahren Parlamentszugehörigkeit – bei 65 Prozent.

Rente ab 67? Nein, spätestens mit 63 Jahren darf ein Berliner Abgeordneter, sofern ihm eine Altersversorgung gesetzlich zusteht, in den Ruhestand gehen. Auch hier wirkt sich eine langjährige Tätigkeit als Parlamentarier segensreich aus. Wer es 20 Jahre im Landesparlament ausgehalten hat, darf schon mit 57 Jahren „auf Rente“ gehen. Vor der Reform 1999 gab es keinerlei Beschränkungen. Im Extremfall konnte sich jemand, der mit 20 Jahren ins Abgeordnetenhaus kam, mit 40 Jahren in den Ruhestand verabschieden. za

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