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Brandenburg: Die Seeschlacht von Wandlitz

Wie ein Immobilienexperte ein ehemals volkseigenes Gewässer zu Geld macht

Von Sandra Dassler

Wandlitz - Kurz nach der Wende muss es gewesen sein, da erfuhr Werner Becker von einem idyllischen Fleck in Brandenburg – dem Wandlitzsee. Der Name Wandlitz war damals – als Wohngegend der DDR-Führung – noch in aller Munde, und so fuhr der Rechtsanwalt und Vorstand der Düsseldorfer Immobilienfirma Teutonia gen Osten und erwarb tatsächlich ein Grundstück am Wandlitzsee. „Ich dachte mir, wenn ich einmal alt bin und nicht mehr arbeite, kann ich da meinen Lebensabend verbringen“, erzählt er.

Doch einige Jahre später sollte der Wandlitzsee selbst verkauft werden. Zu DDR-Zeiten volkseigen, wurde er von der Treuhandtochter Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) im Internet angeboten. „Na prima“, dachte Becker: „Jetzt habe ich das Grundstück und dann baut der neue Besitzer einen Zaun um den See.“ Wie Becker auf die Idee kam, den See selbst zu kaufen, wisse er nicht mehr, sagt er heute. Aber es hat geklappt. In letzter Minute gab er 2003 ein Angebot ab und hatte am nächsten Morgen den Zuschlag: Mehr als 200 Hektar Wasserfläche für 400 000 Euro. Auch der Tagesspiegel berichtete; unklar war nur: Was will der Mann mit dem See?

Das sollte sich bald herausstellen: Was Becker als Grundstücksbesitzer gefürchtet hatte, verwirklichte er jetzt gegenüber den anderen Anliegern am See. Er baute zwar keinen Zaun, aber er fand, dass die Anlieger für die Stege zahlen müssten, die von ihren Gärten aus auf den See, also sein Eigentum, führen. Er gründete eine „Wandlitzsee AG“ und bot 100 Vorzugsaktien in Höhe von 7500 Euro an. Aber nur einige wenige der 130 See-Anrainer kauften Aktien. Die meisten weigerten sich, für die Stege, die sie seit Jahren benutzten, zu zahlen. See-Besitzer Becker machte da weitere Angebote: Man könnte die Stege auch kaufen oder pachten.

Mittlerweile aber hat der Düsseldorfer Immobilienprofi einen Hebel gefunden, seinen See zu Geld zu machen: Die im Grundbuch verzeichneten Grenzen der zuletzt 1906 vermessenen Grundstücke stimmen in den meisten Fällen nicht mit den Grenzen überein, die die jeweiligen Eigentümer beanspruchen. Manchmal enden die Grundstücke de jure schon 25 Meter vor der Wasserlinie.

Warum das so ist, will Becker gar nicht wissen. Eine These lautet, dass die Wasserfläche des Sees in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen habe. Eine andere, dass man in der DDR generell nicht besonders auf Grundstücksgrenzen geachtet habe. Becker beansprucht das von ihm entdeckte Niemandsland als zu seinem See gehörig. Wer es also wie gewohnt nutzen will, soll zahlen.

Wer sich nicht mit ihm einigt, den verklagt Becker. Einen Prozess hat er schon gewonnen, ein zweiter soll am heutigen Mittwoch entschieden werden. Die meisten Grundstücksbesitzer geben nun wohl doch klein bei, Becker hat juristisch gesehen die besseren Karten. Auch die Gemeinde Wandlitz hat mit dem Düsseldorfer See-Besitzer bereits einen gerichtlichen Vergleich geschlossen und ihm für die Benutzung des Strandbades, das jährlich etwa 70 000 Menschen besuchen, 50 000 Euro überwiesen. Leicht sei das nicht gefallen, sagt der Wandlitzer Bürgermeister. Aber man wisse ja nie, ob man vor Gericht Recht bekomme. Besonders kompliziert sei es bei dem sogenannten preußischen Wasserrecht, auf dem bis heute die Rechtsprechung beruhe. Seinen Kaufpreis hat Becker inzwischen jedenfalls wieder reingeholt, sagt er.

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