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Brandenburg: Die strittigen Immobilien-Deals Betrügerische Makler

Delikat, dubios und schräg sind die Attribute, mit denen die Immobiliengeschäfte von Kurt Schelter beschrieben werden. Der jetzige brandenburgische Justizminister und damalige Staatssekretär im Bonner Innenministerium soll zwischen 1995 und 1998 in Berlin drei Häuser (Wrangelstraße, Immanuelkirchstraße und Lasiuszeile) mit insgesamt 61 Wohnung gekauft haben.

Delikat, dubios und schräg sind die Attribute, mit denen die Immobiliengeschäfte von Kurt Schelter beschrieben werden. Der jetzige brandenburgische Justizminister und damalige Staatssekretär im Bonner Innenministerium soll zwischen 1995 und 1998 in Berlin drei Häuser (Wrangelstraße, Immanuelkirchstraße und Lasiuszeile) mit insgesamt 61 Wohnung gekauft haben. Geschäftspartner waren dabei der Münchner Immobilienhändler A. und der Notar M., beide inzwischen wegen Betrugs verurteilt.

Die Geschäfte funktionierten nach dem Kick-back-Verfahren, einer Methode zur schnellen Geldbeschaffung: Der Händler kauft eine günstige Immobilie, die er mit großem Aufschlag an einen Käufer weiterverkauft. Dieser geht zu seiner Bank, wo er das Grundstück als Sicherheit angibt und dafür einen entsprechend hohen Kredit erhält.

Ein eingeweihter Notar zeichnet die nötigen Papiere ab und kümmert sich um die Verteilung des Geldes. Am Käufer, der sich zunächst über eine schnelle Finanzspritze freuen kann, bleiben allerdings die Zinsen für den Bankkredit haften. Nicht selten greift er zur Tilgung zum nächsten Kick-back-Deal – und verfängt sich so immer weiter in der Schuldenfalle.

Am Beispiel des Objekts Wrangelstraße 42 stellt der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe eines der Geschäfte dar: Immobilienhändler A. kaufte das Haus Wrangelstraße 42 in Berlin-Kreuzberg für 1,67 Millionen Mark. Zwei Tage später verkaufte er das Haus an Schelter – für 2,6 Millionen Mark. Das Geld dafür lieh Schelter sich bei der Bayerischen Landesbank, die ihm einen Kredit über 2,34 Millionen Mark gab. Wenig später erhielt Schelter 340000 Mark von A., angeblich als Mietkostenzuschuss. Schelter sagte laut „Spiegel“, bei dem Betrag handele es sich um „Rückbehalt“, der notwendige Renovierungen garantieren sollte.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte sich aber nicht wegen der Beziehungen zu A. und M. Anfang 2001 an Schelters Fersen geklemmt, sondern wegen des Betrags von 340000 Mark, die aus dem Deal in der Wrangelstraße an ihn gegangen waren – und die er nicht ordnungsgemäß versteuert hat. Richter, Staatsanwälte und Anwälte einigten sich am Ende auf eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a, also gegen eine Geldbuße. Tsp

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