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Brandenburg: Die Zeichen stehen auf Ausbau

Nach Verfahren in Leipzig erwarten Beobachter die Genehmigung des Großflughafens. Urteil am 16. März

Leipzig - Nach neun Verhandlungstagen ging gestern das mündliche Verfahren um den Ausbau des Flughafens Schönefeld zu Ende. Zwar weiß noch kein Außenstehender, ob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den geplanten Ausbau zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) zulassen wird. Nach der Verhandlung über die Klagen von rund 4000 Anwohnern und Gemeinden zeichnet sich aber eine Tendenz ab: Die fünf Richter dürften den Standort Schönefeld bestätigen, aber Nachbesserungen beim Planfeststellungsbeschluss des Potsdamer Infrastrukturministeriums verlangen. Seine Entscheidung will das Gericht am 16. März verkünden.

Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Paetow ließ sich bis zuletzt nicht in die Karten schauen. Seine Entscheidung teilt es erst in drei Wochen mit. Nach bisherigen Erfahrungen geben die Bundesverwaltungsrichter nach Auswertung der lange vor der Verhandlung eingereichten schriftlichen Unterlagen untereinander schon vor der mündlichen Verhandlung ein Votum ab und klären im öffentlichen „Rechtsgespräch“ nur noch die verbliebenen offenen Fragen. Doch Nachfragen der Richter waren im Schönefeld- Verfahren selten. Was kann aus dem Verhandlungsverlauf für die umstrittenen Punkte gefolgert werden?

Standort: Dass der BBI in Schönefeld gebaut werden kann, wird das Gericht wohl zulassen. Es hielt sich in dieser Frage sichtlich zurück und überließ den Schlagabtausch mit meist bekannten Argumenten den Anwälten der Kläger und des beklagten Infrastrukturministeriums. Die Kläger argumentierten hier, die Entscheidung für Schönefeld sei 1996 politisch vorgegeben worden, die Planfeststellungsbehörde habe also zu keinem anderen Ergebnis kommen dürfen. Der Anwalt des Infrastrukturministeriums erwiderte, die Behörde habe unabhängig entschieden, und Schönefeld habe sich insgesamt als geeigneter Standort erwiesen. Planerisch liege ein fehlerfreies Konzept vor. Nur das wird vom Gericht geprüft; eine erneute Prüfung des Standorts selbst fand nicht statt. Der Vorsitzende Richter Paetow bezeichnete die Standortwahl nur als „schwierige Frage“. Mehr sagte er dazu nicht. Bei den Themen Lärmschutz und Nachtflüge wies er dagegen ausdrücklich darauf hin, das Gericht müsse entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss hier rechtlich haltbar sei.

Lärmschutz: Die Planfeststellungsbehörde hat, wie berichtet, im Verfahren bereits auf Äußerungen des Gerichts reagiert und einen verbesserten Lärmschutz für Altenwohnheime, Kindertagesstätten und Schulen festgelegt. Diese sollen jetzt innerhalb des Schutzgebietes zusätzlich Belüftungsanlagen erhalten, um bei geschlossenen Fenstern einen Aufenthalt über mehrere Stunden zu ermöglichen. Nachforderungen könnte es noch bei der Größe des Schutzgebietes geben.

Nachtflüge: Weitere Nachbesserung sind nach dem Verhandlungsverlauf auch bei den Nachtflugregeln denkbar. Hier haben die Richter mehrfach darauf hingewiesen, dass ein praktisch uneingeschränkter Nachtflugbetrieb, wie ihn die Planfeststellungsbehörde genehmigt hat, auf deutschen und europäischen Flughäfen ungewöhnlich sei. Die Genehmigung sieht vor, dass 92 bis 95 Flugzeuge nachts starten oder landen dürfen. Derzeit sind es nach Angaben der Beklagten 51.

Kapazität: Auch die Zahl der möglichen Starts und Landungen könnte das Gericht noch festlegen. Die Ausbau-Genehmigung durch das Infrastrukturministerium sieht zunächst maximal 360 000 „Flugbewegungen“ im Jahr vor. Sollte sich diese Zahl erhöhen, soll es weitere Auflagen geben. Die Klägeranwälte forderten hier mehrfach, die Zahl exakt festzulegen.

Umwelt- und Naturschutz: Für den Planfeststellungsbeschluss seien die Bereiche Altlasten, Umwelt- und Naturschutz nicht so entscheidend, hatte der Vorsitzende Richter Paetow mehrfach klar gemacht. Hier griffen andere Rechtsvorschriften. Trotzdem hatten sich die Kontrahenten an den Tagen zuvor unter anderem noch stundenlang darüber streiten können, wie der Glasowbach, ein kleines Rinnsal, ausgebaut werden sollte. Der Bach soll einen Teil des Niederschlagwassers des Flughafens aufnehmen und in den Rangsdorfer See transportieren. Ausführlich beschäftigte sich das Gericht ferner noch mit den Auswirkungen des Flughafenbaus auf verschiedene Vogelarten wie Bekassine, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Seeadler und Wachtelkönig.

Ob das Gericht hier mitgespielt hätte, wenn es sich entschieden haben sollte, den Standort Schönefeld zu kippen? In drei Wochen werden es alle wissen.

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