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Brandenburg: DNA – der Fortsetzungskrimi

Claus-Dieter Steyer

Kriminaltechnikern genügt inzwischen ein Schweißtropfen, ein einziges Haar oder eine mit bloßem Auge nicht erkennbare Hautschuppe. Damit können sie den für jeden Menschen einzigartigen genetischen Fingerabdruck erstellen. Seit einigen Jahren gibt es auch die bundesweite DNA-Datei, die sich gerade in Brandenburg neuerdings als äußerst nützlich bei der Aufklärung von bislang ungeklärten Kriminalfällen erweist. Das zeigen zwei Verfahren vor dem Neuruppiner Landgericht.

Erst am vergangenen Sonnabend wurde ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er an einem Raubüberfall auf die Sparkasse in Meyenburg im Jahre 1991 beteiligt gewesen war. Er soll auf einen Bauarbeiter vor dem Geldinstitut geschossen haben. Der Mann überlebte nicht. Die Ermittlungen verliefen damals im Sande, weil die Polizisten mit einem im Fluchtauto gefundenen Damenstrumpf nichts anfangen konnten. Andere Spuren gab es bis auf ein unscheinbares Hautpartikel an einer Autotür nicht. Erst 16 Jahre später halfen DNA-Wissenschaftler der Polizei auf die Sprünge. Sie entdeckten auf dem aufbewahrten Damenstrumpf doch noch einen genetischen Fingerabdruck. Ein Vergleich mit der bundesweiten Datendatei führte die Ermittler zum mutmaßlichen Täter, weil er wegen eines später begangenen Delikts in diesem Archiv vertreten war.

DNA-Spuren halfen jetzt auch bei der Aufklärung eines brutalen Raubüberfalls, bei dem 1994 in Neuruppin ein Wachmann gestorben war. Die Täter entkamen mit 300 000 Mark. Nun erkannten die Spezialisten an einem damals am Tatort entdeckten Stoffteil eine winzige Körperspur eines Mannes. Er wurde in der Datenbank gefunden und von der Polizei wegen dringenden Tatverdachts verhaftet. In der nächsten Woche muss er sich vor Gericht verantworten.

In der 1998 begonnenen Daten-Bank des Bundeskriminalamtes stehen aus Brandenburg etwas mehr als 10 000 DNA-Sätze zu identifizierten Personen und 5500 Körperspuren bislang unbekannter Täter. Mindestens ein Dutzend so genannter Altfälle von vor 1998 konnten bisher dank des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt werden. Die Ermittler nehmen sich „zwischendurch“ immer mal wieder ein Verbrechen aus der Vergangenheit vor. Ein gerade jetzt diskutierter Personalabbau im Bereich der Kriminalpolizei würde diesen Bemühungen zuwiderlaufen. Die Hinterbliebenen der Opfer der zahlreichen schweren und bis heute ungeklärten Überfälle Anfang der neunziger Jahre haben aber ein Anrecht auf die Ermittlung der Täter. Die Chancen dafür standen nie so gut wie jetzt.

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