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Brandenburg: DNA-Test: Täter nach sechs Jahren überführt

Sechs Jahre lang tappte die Cottbuser Staatsanwaltschaft im Dunkeln. Jetzt ist ihr mit Hilfe der bundesweiten DNA-Datei die Aufklärung eines Verbrechens gelungen, das im Januar 1996 die Öffentlichkeit beschäftigte:Eine damals 19-jährige Frau fühlte sich zunächst in einen schlechten Kriminalfilm versetzt.

Von Sandra Dassler

Sechs Jahre lang tappte die Cottbuser Staatsanwaltschaft im Dunkeln. Jetzt ist ihr mit Hilfe der bundesweiten DNA-Datei die Aufklärung eines Verbrechens gelungen, das im Januar 1996 die Öffentlichkeit beschäftigte:

Eine damals 19-jährige Frau fühlte sich zunächst in einen schlechten Kriminalfilm versetzt. Als sie nach einem Diskobesuch im südbrandenburgischen Eichwege (Landkreis Spree-Neiße) nach Hause fuhr, leuchteten plötzlich Scheinwerfer auf. Ein Auto versperrte der jungen Frau den Weg - nur eine Vollbremsung konnte den Zusammenstoß verhindern. Aus dem Wagen sprangen drei vermummte Männer und zerrten die Fahrerin aus ihrem Auto. Als sie sich massiv wehrte, drohten sie ihr, sie umzubringen und "im Wald zu verscharren". Mit brutaler körperlicher Gewalt brachen sie den Widerstand der Frau, die Todesängste ausstand. Nachdem sie die 19-Jährige mehrfach gemeinschaftlich vergewaltigt hatten, flüchteten die drei Männer. Den zur Tat benutzten Golf fand die Polizei Monate später ausgebrannt auf dem Truppenübungsplatz in Nochten. Er war als gestohlen gemeldet worden.

Da das Opfer kaum Auskunft über die vermummten Täter geben konnte, blieben alle Ermittlungen erfolglos. Allerdings hatte die Polizei am Tatort auch Material gesichert, das den genetischen Fingerabdruck der Täter enthielt. "Bei ungeklärten Verbrechen werden solche Beweismittel als so genannte offene Spuren bei den entsprechenden Landeskriminalämtern beziehungsweise beim Bundeskriminalamt hinterlegt", erläutert die Sprecherin der Cottbuser Staatsanwaltschaft, Petra Hertwig: "1998 wurde das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz beschlossen, das die Entnahme und Einlagerung von DNA-Mustern schwerer Straftäter in die Gen-Datei ermöglicht. Als Jahre nach dem Verbrechen an der jungen Frau ein Mann aus Weißwasser vom Landgericht Görlitz wegen erpresserischen Menschenraubs verurteilt wurde, ordnete der Richter die Erstellung eines solchen DNA-Musters an."

Der Vergleich dieses neuen Musters mit den "offenen Spuren" des Falls aus Eichwege ergab völlige Übereinstimmung mit den Merkmalen des in Görlitz zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilten Mannes. Der Rest war Routine. Der Beschuldigte wurde befragt und gestand das Verbrechen. Im Zuge der Ermittlungen wurden zwei weitere Männer in Untersuchungshaft genommen. Einer legte ebenfalls ein Geständnis ab, der dritte konnte sich angeblich an nichts mehr erinnern. Die Geständigen gaben an, die ihnen unbekannte junge Frau beim Verlassen der Disko beobachtet und die Straftat beschlossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wird demnächst Anklage erheben, die Täter müssen mit hohen Haftstrafen rechnen.

Staatsanwältin Petra Hertwig hält die mit dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz eröffneten Möglichkeiten für außerordentlich bedeutsam: "Jeder, der ein schweres Verbrechen begeht, muss künftig damit rechnen, dass auch länger zurückliegende Straftaten aufgedeckt werden. Die Wiederholungsgefahr wird dadurch zumindest in einigen Fällen verringert."

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