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Brandenburg: DVU-Stiftung soll keine Landeszuschüsse erhalten Die bildungspolitische Vereinigung der Rechtsextremisten hätte Anspruch

auf bis zu 20 000 Euro – deshalb will die Koalition jetzt das Gesetz ändern

Potsdam - Trotz großer juristischer Risiken wollen die Koalitionsfraktionen SPD und CDU verhindern, dass die rechtsextreme DVU für ihre parteinahe bildungspolitische Stiftung „Brandenburg gestalten e.V.“ Zuschüsse erhält. Das neue Haushaltsgesetz, das am heutigen Freitag verabschiedet wird, soll deshalb in letzter Minute geändert werden. Das bestätigten die Koalitionsfraktionen gestern.

Bislang mussten Parteien mindestens zwei Legislaturperioden im Landtag vertreten sein, um für ihre Stiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen Zuschüsse des Landes zu erhalten. Danach hätte die DVU, die 2004 zum zweiten Mal die 5-Prozent-Hürde übersprungen hat, Anspruch auf jährlich rund 17 000 bis 20 000 Euro. Nach dem Willen von SPD und CDU sollten deshalb künftig drei Legislaturperioden nötig sein. Die Rechtsextremen haben Verfassungsklage angekündigt, sollte diese Regel beschlossen werden.

Eine solche Klage hätte nach Ansicht von Verfassungsrechtlern und der PDS- Opposition gute Erfolgsaussichten. Auch Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) sagte gestern, es könne durchaus sein, dass diese „benachteiligende Regelung dem Verfassungsgericht zu weit geht“.

Die Mahnungen zeigten am Donnerstag Wirkung: Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und die Innenpolitiker der Regierungskoalition berieten am Rande der Landtagssitzung, wie der entsprechende Passus im Haushaltsgesetz „juristisch wasserdicht“ formuliert werden kann. Dann verständigten sie sich darauf, dass ein dreimaliger Einzug in den Landtag nicht das einzige Kriterium für die Zahlung von Zuschüssen an Stiftungen sein soll. Es soll auch der einmalige Einzug in den Landtag reichen, sofern die Partei zugleich in Bundestag und Europaparlament vertreten ist. Für Zuschüsse an kommunalpolitische Vereinigungen von Parteien soll es reichen, wenn diese im Landtag und gleichzeitig in mindestens 50 Prozent der Kreistage in Fraktionsstärke vertreten ist.

Die PDS bezweifelte allerdings, dass sich dadurch die „rechtliche Zweifelhaftigkeit“ der Regelung ändere. Sie befürchtet ein „juristisches Desaster“. Auch die Grünen warnten, dass diese politisch motivierte Gesetzesänderung vor Gericht keinen Bestand haben werde. Der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität sagte, man bewege sich auf „dünnem Eis“.

Der DVU-Landeschef und Fraktionsgeschäftsführer Sigmar-Peter Schuldt kündigte an, dass seine Partei auf jeden Fall klagen werde: „Welche Hürden man auch aufbaut, sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz.“

Michael Mara

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