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Brandenburg: Eine teure Lektion

Thorsten Metzner

Muss der Staat für Fehlentscheidungen seiner Beamten haften? Die Frage stellt sich derzeit in Brandenburg. Jüngst ist der Unternehmer Uwe Fenner von einem Richter vom Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden. Es nutzt ihm wenig. Fenner, lange als angeblicher Betrüger in den Schlagzeilen, ist ruiniert. Er will die landeseigene Investitionsbank auf 4 Millionen Euro Schadensersatz verklagen, weil sie wegen einer Bagatelle gleich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ins Rollen brachte. 140 Millionen Euro Schadensersatz aus der Landeskasse verlangt der frühere Manager von Triumph Adler, Peter Niedner. Der Vorwurf: Das Finanzamt Calau habe seine florierende Großräschen Glas GmbH durch einen Willkürbescheid in den Ruin getrieben. Auch Niedner war wegen angeblichen Subventionsbetrugs angezeigt worden – das Verfahren der Münchner Staatsanwaltschaft wurde eingestellt.

Die Fälle sind natürlich kompliziert und vielschichtig. Es mag durchaus zutreffen, dass die beiden schillernden Unternehmer selbst auch Fehler gemacht haben. Doch machen die Schicksale deutlich, wohin es führen kann, wenn Behörden die nötige Sensibilität und Kompetenz vermissen lassen, Bürokraten vom grünen Tisch entscheiden und Übereifer das Handeln bestimmt. Nämlich zur Vernichtung von Existenzen, von Arbeitsplätzen. Es mögen extreme Beispiele sein. Doch gibt es in Brandenburg viele Klagen aus der Wirtschaft über mangelnde Flexibilität und sogar Schikanen von Behörden. Dabei wollten CDU und SPD hier eine Kehrtwende erreichen. Offenbar ist das nur ansatzweise gelungen.

Insofern kann es hilfreich sein, wenn durch staatliches Mitverschulden geschädigte Unternehmer das Land verklagen, auf Entschädigung pochen: Es kann das Bewusstsein in den Ämtern für ein investitionsfreundliches Klima schärfen, das das wirtschaftlich labile Brandenburg bitter nötig hat. Was den Ausgang der Präzedenzfälle umso spannender macht: Paradoxerweise gilt – eine Folge des Einigungsvertrages – in Brandenburg nach wie vor das DDR-Staatshaftungsgesetz, das die Durchsetzung solcher Ansprüche erleichtert. Andere ostdeutsche Länder haben es wegen des Risikos für ihre Haushalte längst abgeschafft. Dass Brandenburgs Bürokratie hier geschlafen hat, kommt das Land womöglich teuer zu stehen. Aber vielleicht ist die Lektion nötig.

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