zum Hauptinhalt

Einigung: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Kommunalverfassung

Die Landesregierung Brandenburg hat sich in der Frage der neuen Kommunalverfassung geeinigt. Demnach wird kein Klagerecht von Privaten gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen eingeführt.

Brandenburg bekommt eine neue Kommunalverfassung. Die rot-schwarze Landesregierung hat ihren monatelangen Streit um das Werk beigelegt. Der Koalitionsausschuss habe sich in wesentlichen Punkten auf Kompromisse geeinigt, sagten die Generalsekretäre Klaus Ness (SPD) und Rolf Hilke (CDU). Damit könne eines der wichtigsten Reformvorhaben der Koalition umgesetzt werden.

Der Entwurf für die Kommunalverfassung war von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegt worden. Umstritten war insbesondere das von der CDU geplante Klagerecht von Privaten gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Diese Idee ist jetzt auf Drängen der SPD vom Tisch. Ness betonte, mit dem Klagerecht wäre die neue Kommunalverfassung aus Sicht der SPD nicht zustimmungsfähig gewesen. Die Gemeinden und kommunalen Spitzenverbände hätten das Klagerecht als Misstrauensvotum interpretiert und sich zurecht dagegen gewehrt.

Der Verzicht auf das Klagerecht wurde unter anderem vom Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) begrüßt. Ein BBU-Sprecher betonte, in diesem Punkt habe die Vernunft gesiegt. Ein Privatklagerecht gegen die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden hätte die Rechtssicherheit für kommunale Unternehmen massiv bedroht. Linke-Politikerin Kornelia Wehlan sagte, durch den Verzicht werde die unternehmerische Aktivität der Kommunen nicht zusätzlich erschwert.

Bei einer Ausweitung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten müssen die Kommunen künftig lediglich die Kammern informieren. Zudem wird die Kommunalverfassung Vorschriften zu so genannten Annextätigkeiten enthalten. Damit wird geregelt, dass Kommunen beispielsweise eine Cafeteria in ihrer Klinik betreiben können, nicht jedoch ein Café in der Stadt.

Einführung der Landräte-Direktwahl

Endgültig geeinigt hat sich die Koalition auch auf die Einführung der Landräte-Direktwahl. Auf Wunsch der CDU werden die Landräte ab 1. Januar 2010 durch die Bürger gewählt. Jedoch kann die Wahl bei einem mehrheitlichen Beschluss des Kreistages um ein halbes Jahr vorgezogen werden und damit letztmalig indirekt ein Landrat bestimmt werden.

Neu wird auch sein, dass hauptamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Landräte künftig bis zu einem Alter von 62 Jahren gewählt werden können. Bislang gilt zum Teil eine Wählbarkeitsgrenze von 59 Jahren. Außerdem können die Personen künftig bis zum 70. Geburtstag im Amt bleiben. Bislang liegt die Grenze bei 65 Jahren.

Ferner wurde aus dem Entwurf ein Passus gestrichen, wonach die Kommunalvertretungen das Vorschlagsrecht für Beigeordnete erhalten, sofern der Bürgermeister mit seinem Kandidaten scheitert. Hilke betonte: "Es wird keine Beigeordneten gegen den Willen der Bürgermeister geben." Das Vorschlagsrecht bleibe beim Bürgermeister.

Ness und Hilke zeigten sich mit den erzielten Kompromissen zufrieden. Hilke betonte, die Koalition habe einmal mehr bewiesen, dass sie handlungsfähig sei. Bei einem Scheitern der Gespräche hätte die Koalition in Frage gestanden. Die CDU habe zwar nicht alles erreicht, was sie wollte. Doch mit den Kompromissen könne sie leben. Ness fügte hinzu, die SPD sei im wesentlichen zufrieden. Die Koalition habe "wesentliche Knackpunkte" ausgeräumt.

Die neue Kommunalverfassung soll am 1. Januar in Kraft treten. Sie wird in einem Buch die bisherigen Gemeinde-, Kreis und Ämterordnungen zusammenfassen. Schönbohm will das Werk im August im Kabinett und im September im Landtag vorstellen.(mit ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false