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Einkaufstourismus: Neues deutsch-polnisches Verbraucherschutzbüro

Die im polnischen Slubice gekaufte Küche ist ein Schnäppchen gewesen. Die Freude der Familie aus der Nähe von Eisenhüttenstadt währte allerdings nicht lang. Ein Fall für das deutsch-polnische Verbraucherschutzbüro.

Frankfurt (Oder) - Beim Aufbau stellte sich heraus, dass die Maße nicht stimmten, die Arbeitsplatte und auch die Kochplatten konnten daher nicht montiert werden. Die Familie hat den Händler seit dem Frühjahr 2006 mehrmals um Nachbesserung gebeten. Nachdem das erfolglos blieb, wandte sie sich an das neue Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ), das sich jetzt um den Fall kümmert.

Das vor einem Vierteljahr von Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD) eröffnete Büro hat sich bei Einkaufstouristen schnell einen Namen gemacht. "Seit der Eröffnung im Oktober bis Ende 2006 haben wir mehr als 60 Verbraucher beraten", sagt Projektleiter Fred Fischer. Der missglückte Kücheneinbau sei dabei ein Extremfall. In der Regel müssten die drei VIZ-Mitarbeiter einfachere Fragen zum polnischen Kaufrecht, vor allem zu Garantie und Gewährleistung beantworten. Manche Interessenten wollten auch wissen, wie viele Zigaretten oder Spirituosen sie aus Polen mitbringen dürfen.

Gewährleistung auch in Polen

"Bei Mängeln hat der Kunde im Allgemeinen dieselben Ansprüche wie in Deutschland", erläutert Fischer. Auch in Polen betrage die Gewährleistungszeit zwei Jahre. Deshalb sollte man den Kassenzettel gut aufheben. Problematischer ist das auf dem Grenzbasar, wo die Händler in der Regel keine Bons ausstellen. Die Käuferrechte seien auf den Märkten zwar die gleichen wie in den Geschäften, aber der Kaufnachweis sei schwieriger. Daher sollten sich Schnäppchenjäger genau überlegen, was sie dort kaufen, rät Fischer. Es gebe in Polen auch Besonderheiten: Beispielsweise erhalte der Kunde Anzahlungen für Möbel beim Rücktritt vom Kauf meist nicht zurückerstattet.

Bei Handwerksleistungen sei zu beachten, dass es noch Beschränkungen in der Dienstleistungsfreiheit gibt, wie Fischer anmerkt. So sollten Kunden genau nachfragen, wer die in Polen oder auch auf deutschen Messen bei polnischen Händlern gekauften Treppen, Fenster oder Garagen aufbauen wird. Der Inhaber der Firma selbst dürfe das tun, seine polnischen Beschäftigten aber in der Regel nicht. "Das ist für die Verbraucher sehr schwer zu verstehen", räumt Fischer ein. Es sei daher von Vorteil, sich vorher in seinem Büro beraten zu lassen.

Überhaupt rät Fischer dazu, Verträge am besten schon vor dem Kauf durchchecken zu lassen. Seine beiden Mitarbeiter seien Juristen, und auch er habe eine juristische Qualifikation. "Selbst wenn der Vertrag in Polnisch abgefasst ist, können wir ihn prüfen", sagt er. Eine genaue Leistungsbeschreibung, feste Termine und die Folgen bei auftretenden Problemen sollten im Text festgelegt sein. Oft kämen die Leute erst nach langen erfolglosen Auseinandersetzungen in die Beratungsstellen.

Beratung noch kostenlos

Mit einem solchen Vertrag hätte auch die Familie nach ihrem missglückten Küchenkauf bessere Karten gehabt. Das VIZ habe ein Schreiben an den polnischen Verkäufer der Küche aufgesetzt. Sollte sich daraus keine Einigung ergeben, wolle sich das Büro an den für solche Fälle zuständigen Ombudsmann des Landkreises Slubice wenden, sagt Fischer. Kontakte gebe es zudem zur Verbraucherschutzorganisation "Federacja Konsumentow". Denn es sei geplant, künftig auch auf polnischer Seite zu beraten. Schon heute würden ab und an polnische Verbraucher im Frankfurter VIZ vorbeischauen.

In Vorbereitung sind nach Fischers Angaben zudem Flyer, die über spezielle Rechtsfragen wie Zahnarztbesuch, Autokauf oder Immobilienerwerb in Polen informieren. Die Beratungen im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum sind nach seinen Angaben in der Anlaufphase bis Ende des Jahres kostenlos, zumal das Büro eine Anschubfinanzierung von 267.000 Euro von EU und Land erhalten hatte. "Unser Ziel ist, das Projekt nach 2007 gemeinsam mit der polnischen Seite dauerhaft zu etablieren", sagt Fischer.

Das Büro in der Frankfurter Karl-Marx-Straße 7 ist dienstags und donnerstags von 10 bis 13 sowie 14 bis 18 Uhr geöffnet. Auch E-Mail-Anfragen sind über die Seite vzb.de möglich. (tso/ddp)

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