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Brandenburg: Einsparungen: "Das Land riskiert eine Justizkrise"

Schwere Zeiten für Brandenburgs Justizminister Kurt Schelter (CDU): Obwohl Schelter beim Kampf um den Nachtragshaushalt im Kabinett zusätzlich rund 1,2 Millionen Mark für sein Ressort durchsetzen konnte, wächst die Unzufriedenheit an den überlasteten märkischen Gerichten über ihre schlechte Personalausstattung. "Das Land riskiert eine Justizkrise", sagte gestern Oberlandesgerichtspräsident Peter Macke, der zugleich Brandenburgs Verfassungsgerichtspräsident ist.

Schwere Zeiten für Brandenburgs Justizminister Kurt Schelter (CDU): Obwohl Schelter beim Kampf um den Nachtragshaushalt im Kabinett zusätzlich rund 1,2 Millionen Mark für sein Ressort durchsetzen konnte, wächst die Unzufriedenheit an den überlasteten märkischen Gerichten über ihre schlechte Personalausstattung. "Das Land riskiert eine Justizkrise", sagte gestern Oberlandesgerichtspräsident Peter Macke, der zugleich Brandenburgs Verfassungsgerichtspräsident ist. Er kritisierte, dass im Zuge des Doppelhaushaltes 2000/2001 weitere 14 Richterstellen abgebaut werden sollen, obwohl bereits jetzt 16 Richterstellen an Amts- und Landgerichten fehlen. Die absehbare Folge seien noch längere Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten, bei denen Brandenburg bereits jetzt bundesweit zu den Schlusslichtern gehört. "Dabei steht und fällt das Rechtsbewusstsein mit der Schlagkräftigkeit von Amts- und Landgerichten", sagte Macke.

14 Richter würden laut Macke jährlich 20 000 Zivilprozesse, 12 500 Familiensachen oder 4000 Strafverfahren entscheiden. Zwar nahm der Gerichtspräsident den Justizminister selbst ausdrücklich in Schutz, der sich engagiert für eine angemessene Ausstattung einsetzen würde. Dennoch werde "die Justiz in Brandenburg so schlecht wie in keinem anderen Land behandelt". Macke wies darauf hin, dass dadurch das märkische Verfassungsrecht auf zügige Gerichtsverfahren ausgehebelt werde. Theoretisch sei etwa die Normenkontrollklage einer Landtagsfraktion denkbar. Wenn der Gesetzgeber nachweise, dass die Ausstattung der Justiz im Rahmen seiner Möglichkeiten erfolge, "ist kein verfassungsrechtlicher Tatbestand erfüllt", sagte dagegen Justizminister Schelter. Er räumte ein, dass nicht nur bei den Verwaltungsgerichten, sondern auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine "Unterversorgung" bestehe. Dennoch seien die zusätzlichen 1,2 Millionen Mark, die für zusätzliche Stellen an Verwaltungsgerichten, "aber nicht nur dort" verwendet werden sollen, ein erster Erfolg. "Es muss alles getan werden, um eine Justizkrise zu vermeiden", betonte Schelter mit Blick auf die Verhandlungen zum kommenden Doppelhaushalt 2002/2003. "Dies setzt voraus, dass die personelle Austrocknung der Justiz beendet wird."

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