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Brandenburg: Entscheidung um Otto Nagels Nachlass vertagt

Brandenburg (Havel) Der jahrelange Rechtsstreit um einen Teil des Nachlasses von Otto Nagel wird am 22. März entschieden.

Brandenburg (Havel) Der jahrelange Rechtsstreit um einen Teil des Nachlasses von Otto Nagel wird am 22. März entschieden. Dann will das Oberverwaltungsgericht in Brandenburg (Havel) sein Urteil verkünden. Gestern wurden die Auffassungen der Tochter des Malers, Sibylle Schallenberg-Nagel, und der Stiftung Stadtmuseum Berlin angehört. Bereits seit 1990 beansprucht die Tochter die Rückübertragung des künstlerischen Nachlasses und das Wohnhaus des Künstlers in Berlin-Biesdorf. Allerdings hatte sie vor Gericht bislang keinen Erfolg. Derzeit befinden sich 18 zwischen 1918 und 1937 entstandene Gemälde und zahlreiche Unterlagen im Besitz der Tochter. Diesen Fundus beansprucht die Stiftung Stadtmuseum Berlin. Sie hätten sich bereits in einem „Inventarverzeichnis“ des Märkischen Museums – eines Vorläufers der Stiftung – befunden. Deshalb habe die Tochter keinen Anspruch, hieß es von der Stiftung. Im Jahre 2003 hatte das Landgericht Neuruppin eine Klage der Stiftung abgewiesen.Ste.

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