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Ermyas M.: "Die beiden waren es"

Der vor rund zehn Monaten bei einem Übergriff lebensgefährlich verletzte Ermyas M. geht von der Täterschaft der beiden jetzt in Potsdam vor Gericht stehenden Männer aus.

Potsdam - "Wenn ich ehrlich bin, die beiden waren es", sagte der dunkelhäutige Deutsche am Mittwochabend in der RTL-Sendung "Stern TV". An diesem Freitag soll er in dem Prozess um gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vor dem Potsdamer Landgericht als erster Zeuge gehört werden. In dem Interview räumte Ermyas M. ein, sich "nicht an alle Tatsachen" des Angriffs vom Ostersonntag 2006 erinnern zu können.

Zudem wurde seine Frau Steffi M. als Zeugin geladen. Wie Gerichtssprecher Frank Tiemann ankündigte, sollen ferner vier Polizisten angehört werden. Dabei werde es voraussichtlich um den Mitschnitt eines Streits zwischen dem Opfer und den Tätern auf der Mailbox des Handys von Steffi M. gehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht müssen sich der 29 Jahre alte Björn L. wegen gefährlicher Körperverletzung und der 31-jährige Thomas M. wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Beiden wird zudem Beleidigung vorgeworfen. Sie sollen am Ostersonntag 2006 an einer Haltestelle mit Ermyas M. in Streit geraten sein und den dunkelhäutigen Potsdamer dabei als "Scheiß-Nigger" beschimpft haben. Infolge der Auseinandersetzung soll Björn L. dem gebürtigen Äthiopier aus einer Drehung heraus einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Der Familienvater erlitt dabei schwerste Kopfverletzungen.

Anruf auf Mobilbox aufgezeichnet

Kurz vor dem Aufeinandertreffen hatte Ermyas M. versucht, seine Frau anzurufen. Sie ging jedoch nicht an ihr Handy. Dafür zeichnete die Mailbox einen Teil des folgenden Streits zwischen Opfer und Tätern auf. Der Mitschnitt ist eines der wichtigsten Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Denn Zeugen wollen darauf Björn L. erkannt haben, der seit seiner Kindheit wegen seiner hohen Fistelstimme den Spitznamen "Pieps" trägt.

Der Fall Ermyas hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil die Ermittler zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen waren. Mit Blick auf die bevorstehende Fußball-WM entbrannte eine Debatte über so genannte No-Go-Areas. Der Vorwurf des rassistisch motivierten Mordversuchs ließ sich jedoch im Laufe der Ermittlungen nicht halten. Beide Angeklagten bestreiten jegliche Tatbeteiligung. Zum Prozessauftakt am Mittwoch gaben sie an, zur Tatzeit nicht an dem Tatort gewesen zu sein. (tso/ddp/dpa)

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