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Brandenburg: Ermyas-Prozess: Neue Stimmanalyse gefordert

Ankläger mit Polizei-Gutachten unzufrieden jetzt soll ein Professor prüfen

Von Frank Jansen

Potsdam - Im Ermyas-Prozess hat Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch gestern ein weiteres Stimmgutachten beantragt, mit dem doch noch die Vorwürfe gegen die Angeklagten Björn L. und Thomas M. erhärtet werden sollen. Laut Falch kann Professor Sameh Rahman vom Mineralogischen Institut der Universität Hannover mit einer selbst entwickelten, digitalen Methode einen akustischen Fingerabdruck liefern, der Björn L. und Thomas M. belasten würde.

Die Stimmen der beiden spielen in dem Prozess eine besondere Rolle. In der Tatnacht hatte Ermyas M. vergeblich seine Frau angerufen, doch blieb das Handy des Deutschäthiopiers eingeschaltet. Die Mobilbox der Frau zeichnete dann den Beginn des verbalen Konflikts zwischen Ermyas M. und zwei Männern am Tatort in Potsdam auf. In dem Mitschnitt sind Äußerungen wie oller Nigger zu hören. Laut Anklage soll Björn L. kurz darauf Ermyas M. einen lebensgefährlichen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben. Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Stimmen der beiden Angeklagten seien auf der Mobilbox zu erkennen.

Vor Gericht trug jedoch Anfang Mai eine Sachverständige des Landeskriminalamts ein Gutachten vor, wonach es nur mäßig wahrscheinlich ist, dass eine Stimme auf der Mobilbox mit der von Björn L. identisch ist. Und Thomas M. sei gar nicht zu hören. Die Expertin erklärte das Resultat mit der schlechten Qualität des Mitschnitts. Nun hofft Falch, der Wissenschaftler aus Hannover könnte mehr aus der Aufzeichnung herausholen. Die Strafkammer will diese Woche entscheiden, ob sie den Antrag auf ein zweites Stimmgutachten zulässt. Frank Jansen

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