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Brandenburg: Erster Trennungsgeld-Prozess endet mit Einstellung

Zeugen entlasteten angeklagten Oberstaatsanwalt. Gericht verhängte eine Geldbuße von 300 Euro

Potsdam. Schlappe für die Generalstaatsanwaltschaft im ersten Strafprozess um die Brandenburger Trennungsgeld-Affäre: Das Betrugsverfahren gegen den Neuruppiner Oberstaatsanwalt Rüdiger H. wurde vom Amtsgericht Potsdam am Montag wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Zuvor war die Anklage durch Aussagen von Entlastungszeugen weitgehend in sich zusammengebrochen.

Dem erst in Potsdam, jetzt in Neuruppin tätigen Oberstaatsanwalt war vorgeworfen worden, sich Trennungsgeld und Reise-Beihilfen für Heimfahrten zur Familie nach Mülheim in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 2000 Euro erschlichen zu haben, obwohl er damals längst in Scheidung lebte. „Die Staatsanwaltschaft hat viel angeklagt. Davon blieb wenig übrig“, sagte Amtsrichter Francois Ataire Eckardt. Er verwies vor allem auf die Aussage der neuen Lebensgefährtin des Angeklagten, einer Richterin. Diese hatte bestätigt, dass Rüdiger H. trotz laufender Scheidung und neuer Beziehung die „häusliche Gemeinschaft“ zur Familie in Mülheim gepflegt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte dies – es ist Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsgeld, das Beamten bei getrennten Wohn- und Arbeitsort zusteht – bezweifelt.

Weniger eindeutig waren einige der von Rüdiger H. abgerechnete Heimfahrten nach Mülheim, die er auch nach Auffassung des Gerichtes nicht angetreten hat bzw. an denen Zweifel bestehen. Dies sei der Grund für die Geldbuße, so das Gericht.

So war mit der Geldkarte von Rüdiger H. am Wohnort Hohen-Neuendorf Geld an Tagen abgehoben worden, als dieser angeblich in Mülheim weilte. In einem anderen Fall hatte Rüdiger H. Erstattungen für eine Wochenend-Heimreise nach Mühlheim beantragt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt Dienst habender Richter war.

Irrtümer und Fehler in Anträgen für die Reisebeihilfen hatte Rüdiger H. eingeräumt, Betrugsvorwürfe jedoch vehement bestritten. Er erhob gestern Vorwürfe gegen Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium: Statt die strittige Summe zurückzufordern, habe man ihn sofort mit einem Strafverfahren überzogen. Verteidiger Veikko Bartel betonte, dass H. die Einstellung gegen eine Geldbuße nur akzeptiere, um langwierige Prozesse zu vermeiden.

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