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Brandenburg: Erwürgte Schülerin: Revision gegen Urteil

Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe gegen 18-Jährigen

Cottbus. Im so genannten MädchenmordProzess will sich die Staatsanwaltschaft nicht mit dem ihrer Ansicht nach zu milden Urteil abfinden. Sie hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Cottbuser Landgericht hatte am Montag dieser Woche einen 18-Jährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Schüler gestand in der nichtöffentlichen Verhandlung, die 17-jährige Kathrin in der Nacht zum 1. Mai dieses Jahres erwürgt zu haben.

Nach Darstellung des Täters hatte er die Schülerin bei einem Walpurgisfest am Hexenfeuer kennen gelernt und hatte mit ihr gemeinsam den Heimweg angetreten. Dabei sei er in eine Schlägerei mit anderen Jugendlichen verwickelt worden. Das Mädchen habe daraufhin laut geschrien. Um es zum Schweigen zu bringen, habe er es geschlagen. Trotzdem hätten beide später versucht, miteinander zu schlafen, was ihm aber aufgrund der hohen Mengen Alkohol, die er getrunken hatte, nicht gelungen sei. Als ihm das Mädchen sein Versagen vorwarf und wieder zu schreien anfing, sei er ausgerastet und habe es erwürgt.

Das Landgericht hatte die Tat als Totschlag gewertet, der Staatsanwalt geht jedoch von einem Mord aus. Als Begründung führt er an, der Junge habe mit der Tötung des Mädchens die zuvor erfolgte Körperverletzung vertuschen wollen. das

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