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Brandenburg: EU-Förderung: Ministerium prüft Brandenburgs Wiedervereinigung

Aufteilung in zwei Regionen könnte rückgängig gemacht werden

Potsdam. Das Brandenburger Europaministerium prüft Möglichkeiten zur Rücknahme des Kabinettsbeschlusses zur Teilung des Landes in zwei EUFörderregionen. Das Ministerium sei dazu vom Kabinett beauftragt worden, ein entsprechendes Gutachten vorzulegen, sagte Sprecherin Dorothée Stacke am Mittwoch in Potsdam. Es solle geklärt werden, ob der Beschluss überhaupt rückgängig gemacht werden könne. Zudem gehe es um die Frage, ob eine Rücknahme sinnvoll wäre.

2002 hatte das SPD/CDU-Kabinett die Zweiteilung des Landes in eine ärmere Nord- und eine reichere Südregion beschlossen. Dadurch sollte verhindert werden, dass Brandenburg als Ganzes nach der EU-Erweiterung aus der Höchstförderung herausfällt. Als Voraussetzung dafür darf das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner nicht 75 Prozent des europäischen Durchschnitts übertreffen. Die Teilung sollte zumindest dem strukturschwachen Norden die Höchstförderung sichern.

Doch nach Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der drei vergangenen Jahre könnte auch das gesamte Land Ziel-1-Gebiet bleiben. Dem so genannten Kohäsionsbericht der EU-Kommission vom Mittwoch zufolge erfüllen fast alle Regionen in Ostdeutschland die Voraussetzung für die Höchstförderung. Allerdings stehen nur die Zahlen von 1999 bis 2001 zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung wird 2005 auf Grundlage der Zahlen von 2002 und 2003 fallen. Sie bezieht sich dann auf den nächsten Planungszeitraum von 2006 bis 2013. Für genaue Aussagen ist es daher laut Landesregierung noch zu früh. So seien zum Beispiel statistische Bemessungsgrößen wie die Berechnung der Kaufkraftstandards, die Zahl der Mitgliedstaaten (25 oder 27) und der Referenzzeitraum – die Jahre 2001 bis 2003 oder 2003 bis 2005 – noch ungeklärt.

Für Gebiete, die nur wegen des statistischen Effekts der EU-Erweiterung aus der Höchstförderung fallen, schlägt die Kommission Übergangsregelungen vor. Dies könnte auch Südwest-Brandenburg betreffen.

Das Brandenburger Finanzressort will den Bericht aus Brüssel unverzüglich auswerten. Am Dienstag in zehn Tagen will die Landesregierung über das weitere Vorgehen entscheiden. ddp/dpa

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