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Brandenburg: Evangelische Schulen dürfen Geld behalten

Potsdam Das Bildungsministerium in Brandenburg und die Evangelische Kirche haben sich im Streit um die Finanzierung des Religionsunterrichts angenähert. Die Evangelische Kirche muss für die Schuljahre 2000/01 und 2001/02 doch nicht die erhaltenen Zuschüsse für den Religionsunterricht zurückzahlen, wie das Ministerium noch Anfang des Monats gefordert hatte.

Potsdam Das Bildungsministerium in Brandenburg und die Evangelische Kirche haben sich im Streit um die Finanzierung des Religionsunterrichts angenähert. Die Evangelische Kirche muss für die Schuljahre 2000/01 und 2001/02 doch nicht die erhaltenen Zuschüsse für den Religionsunterricht zurückzahlen, wie das Ministerium noch Anfang des Monats gefordert hatte.

„Die Kirchen sind unsere Partner. Es war ein Fehler des Ministeriums, dass wir über Jahre mehr bezahlt haben, als wir unserer Auffassung nach mussten“, sagte Thomas Hainz vom Brandenburger Bildungsministerium am Montag. Da die Kirche die Rechtsauffassung des Ministeriums nicht kannte und die Rückzahlung sie in finanzielle Schwierigkeiten brächte, habe man sich entschlossen, rückwirkend Vertrauensschutz gelten zu lassen.

Unklar ist aber nach wie vor, ob die Evangelische Kirche Zuschüsse für die Schuljahre 2002/03 und 2003/04 in Höhe von rund einer Million Euro zurückzahlen muss – und wie die künftige Regelung aussehen soll. Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) will die Zuschüsse für den Religionsunterricht an den 23 evangelischen Schulen streichen, weil die Schulen Geld für den LER-Unterricht erhalten, obwohl sie das Fach nicht erteilen. Deshalb könnten sie die LER-Gelder ja für den Religionsunterricht verwenden. Die Evangelische Schulstiftung sieht in dem Vorgehen des Ministeriums einen „Rechtsbruch“ und hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. clk

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