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Brandenburg: Ex-Minister Schelter klagt weiter Beschwerde bei

Verfassungsgericht

Potsdam Ex-Justizminister Kurt Schelter (CDU) beschäftigt weiter die Gerichte: Nach Informationen des Tagesspiegels hat Schelter wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte Beschwerde beim Brandenburger Verfassungsgericht eingereicht. Das oberste Gericht des Landes bestätigte gestern den Eingang der Beschwerde, wollte sich aber nicht zu Details äußern.

Der vor zwei Jahren über eine Immobilien-Affäre gestürzte Minister will über das Verfassungsgericht erzwingen, dass gegen den früheren Staatskanzlei-Chef und heutigen Finanzminister Rainer Speer (SPD) und den früheren Regierungssprecher Erhard Thomas Anklage wegen Geheimnisverrats erhoben wird. Mit einer entsprechenden Strafanzeige war Schelter bei der Staatsanwaltschaft abgeblitzt; Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hatte seine Beschwerde zurückgewiesen. Im September war Schelter auch mit einem Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht gescheitert.

Der Ex-Minister wirft Speer und Thomas vor, sie hätten, indem sie Pfändungsbeschlüsse in der Immobilienaffäre gegen ihn bestätigten, nicht nur sein Verbleiben im Amt unmöglich gemacht, sondern auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Dagegen argumentierte das Oberlandesgericht, dass die Pfändungsbeschlüsse den Medien bereits bekannt gewesen seien und es sich somit nicht um Geheimnisse gehandelt habe.

Auch vor dem Berliner Kammergericht hat Schelter jüngst eine Niederlage erlitten: Die Richter folgten in einem Unterlassungsverfahren nicht dessen Ansicht, dass die Berichterstattung über womöglich zu viel an Schelter gezahltes Übergangsgeld des Landes – und in diesem Zusammenhang Berichte über seine Einkommensverhältnisse – seine geschützte Privatsphäre verletze. Im konkreten Fall, so die Berliner Richter, überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und es liege keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor, zumal sich der Verdacht bewahrheitet habe, dass Schelter zu viel Übergangsgeld erhalten habe. ma

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