zum Hauptinhalt

Fall Ermyas M.: Augenzeuge kann Tatverdächtige nicht zweifelsfrei identifizieren

Der Prozess im Fall des Deutsch-Äthiopiers Ermyas M. ist mit der Vernehmung eines Taxifahrers als Zeuge fortgesetzt worden. Der Mann machte vor dem Landgericht Potsdam jedoch widersprüchliche Angaben.

Potsdam - Er sagte, bei einer Gegenüberstellung habe er mit hoher Wahrscheinlichkeit die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Jedoch könne er nicht sagen, dass er sie zweifelsfrei erkannt habe. Denn er habe sie in der Tatnacht nur flüchtig von hinten gesehen.

In dem Verfahren müssen sich der 29 Jahre alte Björn L. wegen gefährlicher Körperverletzung und der 31-jährige Thomas M. wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Beiden wird zudem Beleidigung vorgeworfen. Sie sollen am Ostersonntag 2006 an einer Haltestelle mit Ermyas M. in Streit geraten sein und den dunkelhäutigen Potsdamer dabei als "Scheiß-Nigger" beschimpft haben. Infolge der Auseinandersetzung soll Björn L. dem gebürtigen Äthiopier einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Der Familienvater erlitt dabei schwerste Kopfverletzungen.

Taxifahrer mit widersprüchlichen Angaben

Der Taxifahrer war zwei Mal am Tatort vorbeigefahren. Auf dem Weg zu einer Diskothek habe er beobachtet, wie ein großer dunkelhäutiger Mann versucht habe, sich einen kleinen Mann "vom Leib zu halten", sagte er als Zeuge. Als der kleinere mit erhobenen Händen auf den Dunkelhäutigen zugegangen sei, habe dieser zur Abwehr den linken Fuß ausgestreckt. Etwa zehn Meter entfernt habe ein weiterer Mann gestanden. Er selbst habe die Situation nicht als gefährlich eingeschätzt und sei weitergefahren, um Fahrgäste aufzunehmen, sagte der Taxifahrer.

Auf dem Rückweg habe er dann gesehen, dass der Dunkelhäutige regungslos am Boden gelegen habe. Zugleich hätten sich die beiden anderen Männer entfernt. Es seien zweifelsfrei die gleichen wie auf dem Hinweg gewesen. Er sei ihnen kurz im Wagen und zu Fuß gefolgt, dann jedoch umgekehrt.

Oberstaatsanwalt: "Glasklare Identifizierung"

Im Zuge der weiteren Ermittlungen habe er bei einer Gangprobe im Ausschlussverfahren unter sieben Personen die beiden Tatverdächtigen ausgemacht, fügte der Zeuge hinzu. Er habe sie jedoch nicht direkt erkannt. "Ich konnte zu keinem Zeitpunkt sagen: Der war es", räumte der Taxifahrer ein. Bei der Gangprobe hatte der Taxifahrer laut Protokoll ausgesagt: "Die Nummer 3 ist der kleinere der beiden Täter, also derjenige der angegriffen hat". Allerdings fügte er dann hinzu: "Wenn der kleinere Täter überhaupt dabei war, dann war es Nummer 3."

Die Nummer 3 war nach Angaben von Verteidiger Karsten Beckmann sein Mandat Björn L. Die Aussage des Taxifahrers habe keine Beweiskraft. Aus seinen Angaben könne man keine Identifizierung ableiten, sagte Beckmann. Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch sprach hingegen von einer "glasklaren Identifizierung".

Der Fall Ermyas M. hatte international Aufsehen erregt, da die Ermittler nach der Tat zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen waren. Vorübergehend hatte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Der Vorwurf ließ sich jedoch im Laufe der weiteren Ermittlungen nicht halten. Die beiden Angeklagten bestreiten die Tat.

Der Prozess sollte am Nachmittag fortgesetzt werden. Geplant war die Vernehmung eines weiteren Taxifahrers als Augenzeugen. (Von Susann Fischer, ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false