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Brandenburg: Fall Ermyas M.: Haftprüfung abgebrochen

Potsdam/Karlsruhe – Im Fall Ermyas M. haben die Anwälte des Beschuldigten Thomas M.

Von Frank Jansen

Potsdam/Karlsruhe – Im Fall Ermyas M. haben die Anwälte des Beschuldigten Thomas M. gestern überraschend den Antrag auf Haftprüfung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zurückgenommen. Die Bundesanwaltschaft nannte keine Gründe, warum die schon laufende Prüfung nach zwei Stunden abgebrochen wurde. Auch die Anwälte von M. wollten sich nicht äußern.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hält, wie berichtet, Thomas M. und Björn L. für dringend verdächtig, in der Nacht zu Ostersonntag in Potsdam Ermyas M. beleidigt und lebensgefährlich verletzt zu haben. Auch Björn L. hatte einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, scheiterte aber am Freitag beim BGH.

Mit dem Verzicht auf Haftprüfung halten sich die Anwälte von Thomas M. die Möglichkeit offen, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen. Der Richter am BGH kann zudem unabhängig von einem Antrag den Haftbefehl umschreiben. Dies wäre auch bei Thomas M. denkbar, da der Haftbefehl gegen Björn L. bereits in Teilen geändert wurde. Bislang wird Thomas M. nach Ansicht von Ermittlern vor allem durch zwei Indizien belastet. Auf einer am Tatort liegenden Scherbe entdeckte die Polizei DNA-Spuren des Opfers und solche, die M. zugeordnet werden. Die Anwälte von M. bezweifeln jedoch, dass es zwischen Tat und Scherbe einen Zusammenhang gibt. Außerdem glauben Ermittler, neben Björn L. sei auch Thomas M. auf der Mobilbox des Telefons der Frau von Ermyas M. zu hören. Der am Kopf schwer verletzte Deutschafrikaner konnte bislang nicht zur Tat befragt werden.

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