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Fall Florian: Auch Verteidiger geht in Revision

Zehn Jahre Haft für den Vater, sieben für die Mutter - doch das letzte Wort scheint beim Fall des verhungerten Babys Florian noch nicht gesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des Kindsvaters haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder beantragt.

Beide Seiten würden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und hätten dann vier Wochen Zeit, die Revision zu begründen oder fallen zu lassen, sagte Gerichtssprecher Markus Fritsch. Lassen Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Frist nicht verstreichen, wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Das Landgericht Frankfurt/Oder hatte die Eltern des im Alter von sechs Monaten verhungerten Babys Mitte August wegen Totschlags verurteilt. Es verhängte gegen die Mutter eine Jugendstrafe von sieben Jahren und gegen den Vater eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Urteil war unter anderem von der Deutschen Kinderhilfe als zu milde kritisiert worden.

Verteidiger: Verurteilte Mutter ist erleichtert

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord aus niederen Beweggründen plädiert und bereits unmittelbar nach Urteilsverkündung die Prüfung einer Revision angekündigt. Der Staatsanwalt hatte für die 20-jährige Mutter eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren und für den 21-jährigen Vater eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren gefordert. Das Leiden des knapp sechs Monate alten Jungen sei qualvoll gewesen, er habe bis wenige Tage vor seinem Tod unsägliche Schmerzen erlitten, hieß es zur Begründung.

Die Verteidigung des Vaters hatte das Strafmaß kritisiert. Zufrieden war hingegen die Verteidigung der verurteilten Mutter. Seine Mandantin sei erleichtert, keine Mörderin zu sein, hatte Rechtsanwalt Matthias Schöneburg betont. Aus seiner Sicht gebe es keine Revisionsgründe. (rope/ddp)

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