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Familienpolitik: Neues Kita-Gesetz in Brandenburg

Der Bildungsausschuss des Landtages hat den Entwurf für ein neues Kita-Gesetz gebilligt. Mit dem Gesetz soll der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ausgeweitet und die Qualität der Betreuung verbessert werden.

Potsdam - Dem Gesetzentwurf zufolge sollen bis zu drei Jahre alte Kinder künftig auch dann ihren Anspruch auf Betreuung behalten, wenn ein Elternteil arbeitslos wird oder wegen eines weiteren Kindes in den Erziehungsurlaub geht. Derzeit müssen diese Kinder noch aus der Kita genommen und zu Hause betreut werden. Außerdem sieht der Entwurf die Einführung von Tests zur Sprachentwicklung bei Kindern ein Jahr vor der Einschulung vor. Hintergrund ist die mit 20 Prozent hohe Quote von Erstklässlern mit Sprachstörungen. Ferner soll ein verbindlicher Bildungsplan für die Einrichtungen in Kraft gesetzt werden.

Wie SPD-Bildungsexpertin Ingrid Siebke sagte, soll das Gesetz im Juni vom Landtag verabschiedet werden und zum 1. Juli in Kraft treten. Weil Brandenburg bei der Zahl der Kita-Plätze bereits Spitze sei, werde nun die Qualität der Betreuung verbessert. Da ein Viertel der Kinder bei der Einschulung Entwicklungsdefizite aufwiesen, müssten die Kitas verstärkt auf Bildung setzen.

CDU-Bildungspolitiker Ingo Senftleben sieht in dem Entwurf ein Signal für mehr soziale Gerechtigkeit und Qualität in der Kita. Um die Neuerungen nachhaltig abzusichern, habe sich die Koalition auf zusätzliche Ausgaben in Höhe von vier Millionen Euro pro Jahr geeinigt.

Aus Sicht von Linkspartei-Bildungsexpertin Gerrit Große wird mit dem Gesetz eine Chance verpasst. Während die SPD auf Bundesebene einen uneingeschränkten Rechtsanspruch für alle Kinder fordere, gehe die Landes-SPD nur ein "winzigen Schritt in diese Richtung". (tso/ddp)

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