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Brandenburg: Frank Schmökel: Entscheidung über Haft erst 2001

Der Gewaltverbrecher Frank Schmökel bleibt über den Jahreswechsel im Maßregelvollzug. Über einen Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Unterbringung des Triebtäters in einer Haftanstalt wird erst im kommenden Jahr entschieden, wie das Landgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag mitteilte.

Der Gewaltverbrecher Frank Schmökel bleibt über den Jahreswechsel im Maßregelvollzug. Über einen Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Unterbringung des Triebtäters in einer Haftanstalt wird erst im kommenden Jahr entschieden, wie das Landgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag mitteilte. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe zur Beurteilung "einen renommierten forensisch-psychiatrischen Sachverständigen außerhalb des Landes Brandenburg" mit einen Gutachten beauftragt. Dieses solle im Januar vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte am 9. November zwei Tage nach der Festnahme des geflüchteten Gewalttäters beantragt, bei Schmökel entgegen der sonstigen Praxis der Strafvollstreckung Vorrang vor dem Maßregelvollzug zu geben.

Oder

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