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Brandenburg: Frank Schmökel muss noch nicht ins Gefängnis

Weil die Anwälte des Mörders in Revision gehen, bleibt er in Klinik

Frankfurt (Oder). Die Revision im Fall des wegen Mordes verurteilten Gewaltverbrechers Frank Schmökel wird die Justiz voraussichtlich ein Jahr lang beschäftigen. „Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen“, sagte der Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder), Peter Wolff, am Montag. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch vor einem Monat waren die Anwälte von Schmökel in Revision gegangen. Das Frankfurter Landgericht hat den Gewalttäter in der Verhandlung in Neuruppin, wo der Prozess aus Sicherheitsgründen statt fand, lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Der psychisch kranke 40Jährige hatte auf seiner spektakulären Flucht im Oktober 2000 seine Mutter und zwei Pfleger verletzt und einen Rentner mit einem Spaten erschlagen.

Nach der Verkündung des Urteils ging für den mehrfach vorbestraften Schmökel das Leben im Sicherheitstrakt der Nervenklinik Brandenburg ganz „normal“ weiter. Einstweilen sitzt er dort wegen eines 1995 verhängten Urteils zu 14 Jahren Maßregelvollzug nach der brutalen Vergewaltigung eines Mädchens. „Im Moment ist er ja mal noch sicher verwahrt“, sagte Wolff. Dass Schmökel nicht sofort in ein Gefängnis verlegt wurde, hat der schon sechs Mal aus dem Maßregelvollzug Geflohene dem Umstand zu verdanken, dass das jüngste Urteil wegen der angekündigten Revision noch nicht rechtskräftig ist. Die Schwurkammer hat neun Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu verfassen. Erst dann dürfen die Verteidiger die Revision begründen. „Wenn alle Beteiligten schnell sind, geht der Fall im Sommer zum BGH“, sagte der Gerichtssprecher. dpa

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