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Brandenburg: „Frank Schmökel war und ist krank“

Verteidiger begründen Revision

Potsdam. Die Anwälte des Gewaltverbrechers Frank Schmökel haben jetzt die angekündigte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) begründet. Ihrer Ansicht nach war die Verurteilung vom Dezember 2002 wegen Mordes rechtswidrig. „Frank Schmökel ist krank und er war auch zum Tatzeitpunkt krank“, sagte Schmökels Verteidiger Karsten Beckmann dem Tagesspiegel: „Außerdem ist die Verhängung einer Sicherungsverwahrung neben der lebenslangen Freiheitsstrafe rechtsfehlerhaft. Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichen Fällen anders entschieden als das Landgericht.“ Beckmann betonte, dass die Revision deshalb nicht auf Formfehler des Gerichts, sondern auf eine „allgemeine Sachrüge“ abstelle. Zugleich kritisierte er die derzeitige „unmenschliche Unterbringung“ von Frank Schmökel. Dieser sei im Sicherheitstrakt der Landesklinik Brandenburg „völlig isoliert“. Schmökel war 1995 zu 14 Jahren Maßregelvollzug verurteilt worden, weil er ein Mädchen missbraucht und fast getötet hatte. Bei seiner letzten Flucht brachte er einen Mann um und verletzte drei weitere Personen schwer. das

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