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Brandenburg: Frank Schmökel: Weiterhin Unklarheit über Unterbringung

Über die Unterbringung des mehrfach ausgebrochenen Sexualstraftäters und Gewaltverbrechers Frank Schmökel herrscht immer noch Unklarheit. Der für den Maßregelvollzug zuständige Sozialminister Alwin Ziel (SPD) betonte am Freitag, Schmökel gehöre seiner Ansicht nach ins Gefängnis.

Über die Unterbringung des mehrfach ausgebrochenen Sexualstraftäters und Gewaltverbrechers Frank Schmökel herrscht immer noch Unklarheit. Der für den Maßregelvollzug zuständige Sozialminister Alwin Ziel (SPD) betonte am Freitag, Schmökel gehöre seiner Ansicht nach ins Gefängnis. Justizminister Kurt Schelter (CDU) verwies dagegen auf die Rechtslage, wonach Schmökel in den Maßregelvollzug zurückgebracht werden müsse.

Ziel sagte im Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg, er habe sich dafür eingesetzt, dass der bei seiner Festnahme vor zehn Tagen schwer verletzte Schmökel nach Nordrhein-Westfalen in ein geeignetes Haftkrankenhaus gekommen sei. Was aus ihm werde, müssten letztlich die Richter entscheiden. Sollte er nach seiner Behandlung wieder in den Maßregelvollzug verlegt werden, komme er in "eine Zelle, wo er so sicher aufgehoben ist, dass keiner befürchten muss, dass er wieder Unheil stiften kann".

Schelter sagte in Potsdam, durch die Flucht sei der Maßregelvollzug unterbrochen. Dahin müsste Schmökel nach seiner Genesung wieder zurückgebracht werden. Zunächst müsse aber die Strafvollstreckungskammer in Frankfurt (Oder) über den Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg entscheiden, den 38-Jährigen in den Strafvollzug zu überführen. Das werde voraussichtlich ein langwieriges Verfahren. Bei Unterbringungsproblemen im Maßregelvollzug halte er es aber für möglich, Schmökel vorübergehend in einer Haftanstalt unterzubringen.

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