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Freie Heide: Bombodrom: "Vernichtendes Urteil"

Anwohner fordern Ende des juristischen Streits - die Bundeswehr hat nach Ansicht der Anwälte der Bürgerinitiative „Freie Heide“ keine juristischen Chancen für die angestrebte Nutzung des „Bombodroms“ bei Wittstock.

Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zugunsten der Betreiber des Seehotels „Ichlim“ an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern lasse keinen anderen Schluss zu. „Die Bundeswehr erhielt 1993 nach dem Abzug der russischen Truppen mit dem Übungsplatz im dünn besiedelten Norden Brandenburgs ein Filetgrundstück“, sagte Rechtsanwalt Reiner Geulen gestern in Berlin. „Aber sie hat es verspielt, weil sie die Bevölkerung überhaupt nicht in ihre Pläne einbezog und auf stichfeste Gutachten zur Lärmbelastung durch Tiefflüge gänzlich verzichtete.“ 27 Niederlagen in 27 Prozessen mit 65 bis 70 verschiedenen Richtern müssten jeden überzeugen.

Das Verteidigungsministerium hat nun Zeit bis zum 13. Juli, Revision gegen das Urteil einzulegen. Dann müsste sich erneut das Bundesverwaltungsgericht mit der Problematik beschäftigen. Erst in einem Jahr wäre dann mit einem Ergebnis zu rechnen. Bislang hat sich Minister Franz Josef Jung (CDU) weder für noch gegen eine Revision ausgesprochen.

Anwalt Reiner Geulen sprach nach dem Studium der 90-seitigen Begründung von einem „vernichtenden Urteil“ für die Bundeswehr. Sie habe nur die Lärmbelastung bei Tiefflügen und Bombenabwürfen auf dem Platz selbst, nicht aber in den Einflugschneisen prüfen lassen. Bislang kostete der 16-jährige Rechtsstreit rund 850 000 Euro, wobei auf die Bundeswehr wegen der verlorenen Klagen allein 600 000 Euro entfielen. Das Geld der Bürgerinitiativen in Brandenburg und Mecklenburg stammt aus dem Haushalt von mehreren Dutzend Kommunen und von Spendern. „Dahinter stehen demokratische Entscheidungen, die die Bundesregierung endlich akzeptieren sollte“, forderte Barbara Lange von der Initiative „Freier Himmel“ an der Müritz. 

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