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Brandenburg: Geldstrafe für ehemaligen V-Mann Carsten S. handelte mit Waffen

Potsdam. Er kam mit Schwarzlockenperücke und Sonnenbrille: Carsten S.

Von Frank Jansen

Potsdam. Er kam mit Schwarzlockenperücke und Sonnenbrille: Carsten S. (32), ehemaliger V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes und Neonazi-Anführer, musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam wegen eines Waffengeschäfts verantworten. Aus Angst vor der Rache seiner früheren „Kameraden“, die Carsten S. jahrelang bespitzelte, hatte er sich maskiert. Im Saal 215 saßen auch einige Neonazis aus Berlin und Brandenburg, doch sie hielten sich zurück. Das Amtsgericht behandelte den Ex-V-Mann wie jeden vergleichbaren Straftäter: Es verurteilte Carsten S. zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, weil er unerlaubt über ein Repetiergewehr verfügt hatte.

Damit wurde innerhalb eines Monats zum zweiten Mal ein früherer V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes zur Verantwortung gezogen. Im November hatte das Berliner Landgericht den Spitzel Toni S. wegen Volksverhetzung und anderer Delikte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Carsten S. hatte im Frühjahr 2000 die Waffe dem mitangeklagten Uwe M. vermittelt. Dieser muss, auch wegen illegalen Besitzes einer Pistole, 1900 Euro zahlen. Ein dritter Angeklagter büßt für den Besitz einer nicht schussfähigen Maschinenpistole mit einer Strafe von 1200 Euro. Carsten S., im Sommer 2000 vom „Spiegel“ enttarnt und dann von den Behörden mit einer neuen Identität ausgestattet, muss nun womöglich eine Reststrafe wegen versuchten Mordes an einem Afrikaner absitzen.

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