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Brandenburg: Gericht erklärt Schließung von elften Klassen für unrecht

Frankfurt (Oder) - Die Ulrich-von-Hutten-Gesamtschule in Frankfurt (Oder) kann zwei elfte Klassen einrichten. Das Bildungsministerium werde keine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, sagte Sprecher Stephan Breiding.

Frankfurt (Oder) - Die Ulrich-von-Hutten-Gesamtschule in Frankfurt (Oder) kann zwei elfte Klassen einrichten. Das Bildungsministerium werde keine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, sagte Sprecher Stephan Breiding.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Schließung der elften Klassen für rechtswidrig erklärt. Die Klassen müssten angeboten werden, da die Entscheidung zur Schließung erst nach Beginn des Schuljahres gefallen sei, urteilte das Gericht.

Breiding sagte, bei einer Beschwerde des Ministeriums gegen die einstweilige Anordnung hätte für die Schule vorerst weiter Rechtsunsicherheit bestanden. Das wäre den Schülern nicht zuzumuten gewesen. Nach einer Prüfung des Urteils werde sich das Ministerium für das Hauptverfahren aber möglicherweise auf einen Widerspruch einrichten. ddp

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