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Anfang 2007 wollte eine Elterninitiative dieses alte Kasernengebäude in Potsdam kaufen, um darin die Schule zu gründen. Jetzt müsse erneut ein Gebäude gesucht werden, sagt Horst Hennert, Chef der Berliner Dependance von Opus Dei.

© dpa

Gericht erlaubt Elitegymnasium in Potsdam: Opus Dei darf Jungenschule gründen

Brandenburgs Regierung musste eine schwere Niederlage hinnehmen. Opus Dei darf sein seit Jahren geplantes Jungengymnasium gründen. Bis zuletzt argumentierte das Bildungsministerium mit der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen.

Der fundamental-katholische Laien-Orden Opus Dei („Werk Gottes“) darf in Potsdam sein erstes Knabengymnasium in Deutschland eröffnen. Wenige Wochen vor dem Papst-Besuch in Berlin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag entschieden, dass die Ablehnung einer Genehmigung der umstrittenen Schulpläne durch das Potsdamer Bildungsministerium rechtswidrig ist. Eine Revision des Urteils, das vor allem auf die Freiheit zur Gründung von Privatschulen verweist, ist nicht zugelassen. Damit muss Brandenburgs Regierung wie bei der Bodenreform-Affäre um die sittenwidrige Landnahme von Grundstücken erneut eine schwere Gerichtsniederlage einstecken. Der Fall hatte bereits 2007 bundesweit Schlagzeilen provoziert. Nun schlägt das Urteil, mitten in den Auseinandersetzungen um Kürzungen bei den Privatschulen durch die rot-rote Regierungskoalition, prompt neue Wellen. Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp sowie SPD, Linke und die Grünen bedauerten die Entscheidung. Aus Sicht der Opposition von CDU und FDP schob das Gericht der Diskriminierung freier Schulen durch das Land einen Riegel vor.

Der Trägerverein für die katholische Elite-Jungenschule, die „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.“ mit Sitz in Köln, hatte zuvor schon in erster Instanz 2009 vom Verwaltungsgericht Potsdam Recht bekommen. Vorstand Horst Hennert, Chef der Berliner Dependance von Opus Dei, äußerte sich „zufrieden“ über den endgültigen Sieg „für die Wahlfreiheit von Eltern“. Man werde jetzt alle Voraussetzungen schaffen, um die Schulgründung und einen neuen Antrag vorzubereiten, kündigte er im Gespräch mit dem Tagesspiegel an. Das werde nicht „von heute auf morgen“ gehen, da erneut ein Gebäude, Lehrer und Interessenten gesucht werden müssen. Dies habe vor dem damaligen Antrag 2006 zwei Jahre gedauert, „aber der Bedarf ist da.“

Der Opus-Dei-nahe Förderverein betreibt im nordrhein-westfälischen Jülich bereits seit 40 Jahren eine Mädchenschule. Die Jülicher Schule ordne sich normal in das Konzept Nordrhein-Westfalens ein, „nach dem Unterricht werden die Mädchen von ihren Freunden abgeholt“, sagte Hennert. Er betonte, dass sich die Potsdamer Knabenschule an die Vorgaben des Landes Brandenburg halten werde. „Für den Religionsunterricht und die seelsorgerische Betreuung der Jungen wird ein Priester von Opus Dei zuständig sein“, bestätigte Hennert.

Das Bildungsministerium hatte bis zuletzt argumentiert, dass die in Brandenburgs Schulgesetz explizit für öffentliche Schulen vorgeschriebene Koedukation von Jungen und Mädchen auch für freie Schulen gelte. Nach dem Urteil der vom Vorsitzenden Richter Kai-Uwe Riese geführten Kammer ist Koedukation jedoch kein Schulstruktur-Prinzip. Es sei weder ersichtlich noch nachgewiesen, dass die alleinige Unterrichtung und Erziehung von Jungen und Mädchen dem Erziehungsziel einer Gleichberechtigung der Geschlechter grundsätzlich widerspreche. Vergeblich hatte in der mündlichen Verhandlung der Anwalt des Landes, Thomas Jürgens, darauf verwiesen, dass eine konfessionelle Eliten-Knabenschule mit dem Hintergrund von Opus-Dei „hochgefährlich“ sei.

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