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Gerichtsentscheid: Schmökel erhält keine Opferrente

Der verurteilte Mörder Frank Schmökel erhält keine Rente für Opfer des SED-Regimes. Das entschied das Rostocker Oberlandesgericht nach einer Beschwerde des Justizministeriums.

Brandenburg/Havel - Schmökel, der wahrscheinlich nie mehr in Freiheit entlassen werde, sei im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes nicht bedürftig, da er in Haft mit allem Lebensnotwendigen versorgt werde, hieß es zur Begründung. Im Gegensatz zu Anspruchsberechtigten in Freiheit bekämen Strafgefangene alles, was sie unter den im Maßregelvollzug herrschenden Bedingungen benötigten.

Das Gericht stellte aber auch klar, dass Schmökel die Opferrente trotz schwerster, auch vor der Wende begangener Straftaten, nicht wegen Verstößen gegen die „Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit“ versagt worden sei. Der Gesetzgeber habe mit dieser Formulierung nur ausschließen wollen, dass Täter des DDR-Unrechtsregimes eine für Systemopfer gedachte Rente bekommen könnten. Der in Brandenburg/ Havel einsitzende Kriminelle war 1981 als 19-Jähriger wegen versuchter DDR-Flucht verurteilt worden. 1995 wurde er rehabilitiert und erhielt Entschädigung für die zehnmonatige Haft. 2007 beantragte er die Zahlung der SED-Opferrente.

Schmökel hatte zuletzt im Oktober 2000 in Strausberg seine Mutter und zwei Pfleger niedergestochen und bei seiner Flucht einen Rentner erschlagen. Bereits 1988 war er wegen versuchter Vergewaltigung zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. ddp

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