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Brandenburg: Gerichtsfusion: Vertrag unterzeichnet

Ab Juli 2005 arbeiten Berliner und Potsdamer Oberrichter zusammen

Berlin/Potsdam. Brandenburg und Berlin werden in Zukunft gemeinsame Obergerichte haben. Am Montag haben Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit und sein Potsdamer Amtskollege Matthias Platzeck (beide SPD) einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung war in der vergangenen Woche von den Kabinetten beider Länder beschlossen worden. Jetzt müssen noch die Parlamente der beiden Länder zustimmen. Laut Vertrag sollen zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin und ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam ihre Arbeit aufnehmen. Anfang 2007 sollen ein gemeinsames Landesarbeitsgericht in Berlin und ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus folgen.

Platzeck sagte, gemeinsame Fachobergerichte erleichterten den fachlichen Austausch der Richter. Eine so gefestigte Rechtsprechung sei auch zum Nutzen des gemeinsamen Lebens und Wirtschaftsraumes Berlin/Brandenburg. Der Brandenburger Regierungschef hob außerdem den positiven Arbeitsplatzeffekt für Brandenburg hervor und verwies auf die Stärkung des Gerichtsstandortes Cottbus. Wowereit bezeichnete die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte als einen Meilenstein auf dem Weg zu einer Länderfusion. „Das politische Signal gemeinsamer Fachobergerichte wird das Zusammengehörigkeitsgefühl der Berliner und der Brandenburger stärken“, sagte er. Die Errichtung habe hohen Symbolwert für die Zusammenarbeit beider Länder. Er wisse, dass nicht jede Festlegung überall Zustimmung finde.

Die von Berlin und Brandenburg gewollte engere Kooperation und schrittweise Zusammenführung beider Länder müsse aber auch mit der gegenseitigen Bereitschaft verbunden sein, auf die Interessen des Partners einzugehen. Die Kosten für die Unterbringung der Gerichte – mit Ausnahme der laufenden Gebäudebetriebskosten – hat jeweils das Land des Gerichtssitzes zu tragen. Die Kosten für das Personal und den laufenden Geschäftsbetrieb werden im Verhältnis der aus beiden Ländern eingehenden Gerichtsverfahren geteilt.

Die Einrichtung von vier gemeinsamen Obergerichten ist bundesweit einmalig. Allerdings ist das Projekt bei den Richtern in Berlin umstritten. Insbesondere die Ansiedlung des Finanzgerichts in der Lausitz war auf heftigen Widerstand gestoßen. ddp

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