zum Hauptinhalt
Nichtraucher

© ddp

Gesetzentwurf: Brandenburg will bei Nichtraucherschutz an die Spitze

Ein neues Gesetz zum umfassenden Schutz von Nichtrauchern soll ab Anfang nächsten Jahres in Brandenburg gelten. Der Gesetzentwurf der Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler wurde vom Kabinett einstimmig angenommen.

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) hat einen umfassenden Schutz von Nichtrauchern in Brandenburg durchgesetzt. Das Kabinett habe den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf einstimmig gebilligt, sagte die Ministerin in Potsdam. Der Landtag muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll am 1. Januar in Kraft treten.

Brandenburg bekommt mit dem Gesetz strengere Regelungen als andere Länder. So wird das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden verboten. Dazu gehören Geschäfte, Hotels, Banken sowie Notar- und Anwaltskanzleien. Auch Bier- und Festzelte sowie Diskotheken bleiben künftig qualmfrei. In Gaststätten ist das Rauchen künftig nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen möglich.

Bei Verstößen werden bis zu 100 Euro fällig

Wer als Raucher gegen die Vorschriften verstößt, muss ab Mitte 2008 mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Betreiber von Einrichtungen, die den Nichtraucherschutz nicht durchsetzen, können mit bis zu 1000 Euro belangt werden.

Ziegler äußerte die Hoffnung, dass sich das Gesetz schnell in der Gesellschaft durchsetzt. Ihr Entwurf war ursprünglich unter anderem im Wirtschaftsministerium auf Kritik gestoßen. Dieses hatte sich mit Blick auf die Interessen der Gastwirte für weniger rigide Regelungen eingesetzt. Außerdem sollten Hotels und Einkaufszentren von dem Verbot ausgenommen werden. Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) ließ sich letztlich jedoch überzeugen. (mit ddp)

Zur Startseite