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Gesundheitsministerium: Eckpunkte für Nichtraucherschutz

Rauchen in kleinen Gaststätten unter 75 Quadratmeter soll in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen in Brandenburg erlaubt sein. Das Land will möglichst deckungsgleiche Regelungen mit Berlin und anderen Bundesländern.

Die Eckpunkte zur Neuregelung des Nichtraucherschutzes stellte die Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) am Dienstag in Potsdam vor. Das Gesundheitsministerium plant, das Rauchen in kleinen Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. So soll der Griff zur Zigarette in Lokalen unter 75 Quadratmeter ausnahmsweise erlaubt sein, wenn kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine Speisen angeboten werden und Jugendliche unter 18 Jahre keinen Zutritt haben. Des Weiteren muss das Lokal deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

Diskotheken dürfen das Rauchen nur in Räumen ohne Tanzfläche zulassen und es dürfen lediglich Erwachsene Zutritt zur den gesamten Räumlichkeiten haben.

Das Gesundheitsministerium in Brandenburg reagierte damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, mit dem Ausnahmeregeln vom Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungwidrig erklärt worden waren. Da auch das Brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz vom Dezember 2007 vergleichbare Regelungen enthalte, müsse auch dieses an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden, sagte die Ministerin. Das Land Brandenburg wolle dabei möglichst deckungsgleich mit Berlin und anderen Bundesländern sein. Bereits in wenigen Wochen soll der Gesetzentwurf vorliegen.

Die vorgestellten Eckpunkte entsprechen weitgehend den derzeitigen Übergangsregelungen in Brandenburg. (bvdw/ddp)

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