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Update

Griebnitzsee: Potsdam erhält Zuschlag für Ufergrundstücke

Die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP haben dem Verkauf an die Stadt Potsdam zugestimmt. Am Dienstagnachmittag fiel auch die formale Entscheidung im Haushaltsausschuss des Parlaments.

Der Weg ist frei für den Uferweg auf dem Mauerstreifen am Griebnitzsee: Nach monatelangem Tauziehen bekam Potsdam heute den Zuschlag für 51 Mauergrundstücke des Bundes am Seeufer – trotz eines millionenschweren Konkurrenzgebots von privaten Anrainern. Die endgültige Entscheidung fiel im Haushaltsausschuss des Bundestags. Dort wurde der Kaufvertrag zwischen Bundesfinanzministerium und Potsdam über maximal 3,9 Millionen Euro von den Parlamentariern zur Kenntnis genommen. Nach dieser Formalie kann er sofort unterzeichnet werden und ist gültig.

„Wir haben das heute Morgen mit den Kollegen der FDP endgültig besiegelt“, sagte am Dienstag der CDU-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter zum Fall Griebnitzsee, Norbert Brackmann. Bereits vor zwei Wochen hatte das Bundesfinanzministerium entschieden, an Potsdam zu verkaufen, und den Haushaltsausschuss um Kenntnisnahme gebeten; dies verweigerten die schwarz-gelben Regierungsfraktionen allerdings noch. Jetzt seien alle Rechtsfragen geklärt, so Brackmann. SPD und Grüne hatten den Verkauf an die Stadt von Beginn an gefordert.

Für den Plan der Stadt, den ehemaligen Postenweg der DDR-Grenztruppen zum Uferweg auszubauen, ist die Verkaufsentscheidung von maßgeblicher Bedeutung. Dennoch kann es noch Jahre dauern, bis der auf vielen Passagen von Seeanrainern gesperrte Weg wieder frei begehbar ist. Derzeit existiert der Uferweg rein juristisch nicht: Es gibt keinen gültigen Bebauungsplan und keine Betretungsrechte für die Öffentlichkeit. Der Stadt gehören nur wenige Ufergrundstücke. Meist befindet sich das Ufer in Privatbesitz. Mit den Eigentümern konnte Potsdam sich nicht über den Zugang für die Öffentlichkeit einigen. Ein Uferbebauungsplan wurde vom Oberverwaltungsgericht kassiert, weil er Privateigentum missachtete. Danach sperrte im Frühjahr 2009 ein Dutzend Anrainer den Weg über ihre Grundstücke.

Potsdam hat jetzt einen neuen Bebauungsplan für den Uferweg fertiggestellt: Er soll vier Meter breit sein, 13 Millionen Euro kosten, möglichst wenig Privateigentum beanspruchen. Für jedes Seegrundstück soll der Plan ein Bootshaus oder einen Steg erlauben – maximal 40 Bootshäuser und 17 Stege. Mit dem Zukauf der Grundstücke des Bundes gehört Potsdam rund die Hälfte des Ufers. Auf der anderen Hälfte der knapp drei Kilometer Länge muss der Uferweg jedoch über Privatgrund führen. Während ein Teil der Anrainer – darunter auch SAP-Gründer, Milliardär und Potsdam-Mäzen Hasso Plattner – der Stadt bereits ein Wegerecht eingeräumt und auf das private Ufer verzichtet hat, weigern sich andere. Über ihre Anwälte haben sie angekündigt, gegen den Verkauf der Bundesgrundstücke an Potsdam zu klagen. Die Stadt erwartet zudem Klagen gegen den neuen Bebauungsplan, auf dessen Grundlage sie notfalls für den Uferweg enteignen will.

Vor dem Hintergrund des Grundstücksverkaufs an Potsdam hatte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) jüngst an die Sperr-Anrainer appelliert, wieder mit der Stadt zu verhandeln. Diese hatten aber bis zuletzt versucht, mit einer indirekten Erhöhung ihres Kaufgebots auf 4,7 Millionen Euro und dem Vorwurf, Potsdamer Mitarbeiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) seien „befangen“, den Verkauf an die Stadt zu stoppen. CDU-Ausschussmitglied Brackmann sagte, er rechne mit Anrainerklagen. Das von seiner Fraktion geforderte „streng formalisierte Bieterverfahren“ sei aber „exakt eingehalten“ worden. Gerichte würden dies bestätigen. Laut Bundesfinanzministerium hat Potsdam mit 3,3 Millionen Euro für alle Grundstücke plus einem „Besserungsschein“ über 626 000 Euro das „wirtschaftlichste“ Angebot abgegeben. Der Bund verkaufe „zum vollen Wert“. Potsdam hatte gemahnt, der Bund müsse das Allgemeinwohl berücksichtigen und dürfe sich nicht allein für das Höchstgebot entscheiden. Dies hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zurückgewiesen: Der Bund müsse laut Haushaltsrecht zum Höchstgebot veräußern. Da der Erlös in den Mauerfonds der neuen Bundesländer fließe, komme er der Allgemeinheit zugute.

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