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Brandenburg: Harte Strafen für Schläger gefordert

Skinheads prügelten Arbeitslosen Staatsanwalt will sieben Jahre Haft

Von Frank Jansen

Neuruppin. Im Prozess gegen fünf junge Männer und eine Frau, die einen alkoholkranken Arbeitslosen brutal misshandelt haben, hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin harte Strafen gefordert. Der mutmaßliche Haupttäter, der Skinhead Enrico B., müsse mit siebeneinhalb Jahren Haft bestraft werden, sagte Ankläger Kai-Uwe Scholz am Freitag vor der Jugendkammer des Landgerichts Neuruppin. Enrico B. habe mit seinen Stahlkappenstiefeln mehrfach dem Opfer Karsten B. gegen den Kopf getreten und darauf eine Bierflasche zerschlagen. Dies sei versuchter Totschlag.

Karsten B. war in der Nacht zum 16. August 2003 nahe Glöwen (Prignitz), wie berichtet, dreimal attackiert worden. Der Mann wurde durch Schläge und Tritte so übel zugerichtet, dass er in Lebensgefahr schwebte. Nur eine zufällig eintreffende Polizeistreife rettete ihn. Für die mitangeklagten Männer forderte der Staatsanwalt Strafen zwischen 26 Monaten und viereinhalb Jahren Haft. Nur die weibliche Angeklagte Nicole K. soll mit 18 Monaten auf Bewährung davonkommen.

Die Gewaltorgie begann, als der Angeklagte Thomas W. mit seinem Wagen dem auf der Straße torkelnden Karsten B. ausweichen musste. Thomas W. stieg aus und geriet mit Karsten B. aneinander, dem es jedoch gelang, W. niederzuringen. Die Beifahrerin von W., Nicole K., trat dann Karsten B. ins Gesicht. Das Verfahren zu dieser ersten Schlägerei stellte das Gericht allerdings ein, da sie angesichts der schweren Folgetaten kaum noch ins Gewicht fällt. Thomas W. holte nämlich Verstärkung auf einer Party von NPD-Sympathisanten. Mit den bulligen Skinheads Enrico B. und Ronny M. fuhren Thomas W. und Nicole K. los. Die beiden Kahlköpfe schlugen und traten Karsten B. zusammen. Dann begab sich die Clique zur Party zurück, wo weitere Kumpane Lust bekamen, ein wehrloses Opfer zu prügeln. Thomas W. setzte sich nochmal ans Steuer, Enrico B. und die Angeklagten Jens K. und Jörg E. fuhren mit. Wieder wurde Karsten B. massiv getreten. Dann ließen sie ihn ohnmächtig und stark blutend liegen. Karsten B. leidet auch heute noch unter Schmerzen und einer Sehstörung. Da durch die Tritte ein Augennerv eingeklemmt wurde, wird Karsten B. nie mehr seinen Beruf als Dachdecker ausüben können.

Die Verteidiger von vier Angeklagten forderten Bewährungsstrafen, die Anwältin von Jens E. plädierte auf Freispruch. Nicht mehr als fünf Jahre Haft erbat der Verteidiger von Enrico B. Der Skinhead demonstrierte indes wieder seine Aggressivität. Er unterbrach mit „hehehe“-Gerufe das Plädoyer des Staatsanwalts und beschimpfte in seinem Schlusswort den Mitangeklagten Thomas W. Am 15. März will die Strafkammer das Urteil verkünden.

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