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Brandenburg: Hausdurchsuchung bei Ex-Justizminister

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kurt Schelter wegen Betrugsverdachts. Der 2002 über eine Immobilienaffäre gestürzte Politiker soll Übergangsgelder erschlichen haben

Berlin/Potsdam - Der frühere Brandenburger Justizminister Kurt Schelter (CDU) hat neuen Ärger mit der Strafjustiz. Donnerstagvormittag wurde nach Informationen dieser Zeitung eine Wohnung Schelters in Berlin von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) durchsucht. Dabei sind Unterlagen beschlagnahmt worden. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft bestätigte die Durchsuchung auf Anfrage: „Es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schelter wegen Betrugsverdachts durch Unterlassen“, so Sprecher Benedikt Welfens. Dem im Juli 2002 über eine Immobilienaffäre gestürzten Law-and-Order-Politiker wird vorgeworfen, nach seinem Rücktritt aufgrund unterlassener Angaben zu Unrecht Übergangsgeld bezogen zu haben. Der Tagesspiegel hatte im April 2004 aufgedeckt, dass Schelter von Juli 2003 bis März 2004 trotz erheblicher Erwerbseinkünfte als Aufsichtsratsvorsitzender, Geschäftsführer, Berater und Herausgeber bei der Hamburger Medienport AG Übergangsgeld in offenbar fünfstelliger Höhe kassiert hat. Das Ministergesetz verlangt jedoch, dass Erwerbseinkünfte anzurechnen sind, wenn sie zusammen mit dem Übergangsgeld die Höhe der früheren Amtsbezüge übersteigen. Verdient also ein Ex-Minister mehr als in seiner Amtszeit, hat er überhaupt keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Der Tagesspiegel hatte damals aufgrund seiner Recherchen den Verdacht geäußert, dass dies bei Schelter der Fall sein könnte.

Eine daraufhin vom Berliner Landgericht erlassene einstweilige Verfügung Schelters gegen den Tagesspiegel hob das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz im Oktober 2004 auf, weil sich der Verdacht „als wahr herausgestellt hat“. Der Ex-Minister habe „vom Land Brandenburg zu viel Übergangsgeld bezogen“, so das Kammergericht, das in seinem Urteil genaue Berechnungen aufgrund der von Schelter selbst angegebenen Erwerbseinkünfte vorgenommen hatte. Das Kammergericht verwies auch darauf, dass nach dem Beamtenversorgungsgesetz Erwerbseinkünfte sofort anzuzeigen seien. Schelter hatte dies erst Monate später im März 2004 getan, nachdem er sich mit der Medienport AG überworfen hatte.

Auch die „Zentrale Bezügestelle“ des Landes stellte nach „sorgfältiger Prüfung“ fest, dass Schelter „zu Unrecht“ Übergangsgeld kassiert hat. Trotzdem hatte Schelter gegen Rückforderungsbescheide des Finanzministeriums Widerspruch eingelegt.

Warum die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft so lange andauern, blieb gestern unklar. Dem Vernehmen nach wurde Schelter von der Durchsuchung überrascht. Er legte Widerspruch ein.

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