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Brandenburg: "Hetzjagd-Prozess": Jugendstrafen für neun Täter

Im Prozess um die tödliche Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul im brandenburgischen Guben hat das Landgericht Cottbus am Montag acht der elf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Drei Angeklagte erhielten bis zu drei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung, ihre fünf Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten verurteilt.

Im Prozess um die tödliche Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul im brandenburgischen Guben hat das Landgericht Cottbus am Montag acht der elf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Drei Angeklagte erhielten bis zu drei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung, ihre fünf Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten verurteilt.

Drei weitere Angeklagte wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, jedoch wegen anderer Taten verurteilt. Eine Nebenklägeranwältin kritisierte das Urteil als unglaublich milde und kündigte Revision an. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil weitgehend zufrieden.

Die jungen Männer hatten in der Nacht des 13. Februar 1999 drei Afrikaner durch die Stadt Guben an der deutsch-polnischen Grenze gehetzt. Der 28-jährige Guendoul alias Omar Ben Noui sprang auf der Flucht durch eine Haustürscheibe und verletzte sich dabei so schwer, dass er kurz darauf im Treppenhaus verblutete. Ein anderer Algerier wurde von den Verfolgern geschlagen. Das Geschehen hatte bundesweites Aufsehen erregt. Das Motiv der Angeklagten sei "angesammelter Frust über Ausländer" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz. Sie hätten sich aggressiv verhalten, zum Teil hasserfüllte Parolen gebrüllt und bei den drei Asylbewerbern Todesangst ausgelöst.

Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren beantragt. Alle Verteidiger hatten im Hauptanklagepunkt, der fahrlässigen Tötung, Freispruch verlangt. Nur einer der Angeklagten hatte ein Geständnis abgelegt. Zwei Brüder des toten Algeriers waren zur Urteilsverkündung nach Deutschland gekommen und saßen im Gerichtsaal den Angeklagten gegenüber. Diese waren zum Teil mit Springerstiefeln und kahlrasierten Schädeln erschienen und nahmen das Urteil ohne erkennbare äußere Regung auf.

Nach der Urteilsverkündung hielt der 39-jährige Malik Guendoul die Hände vors Gesicht. Mit Tränen in den Augen und unter Kopfschütteln sagte er: "Die Täter gehen alle frei nach Hause." Eine der Anwältinnen der Familie kritisierte das Urteil als falsch. Das Gericht habe festgestellt, dass alle Angeklagten Gewalt wollten. Deshalb hätten sie wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden müssen, sagte Rechtsanwältin Christina Clemm. Das hätte zu härteren Strafen geführt.

Der so genannte Hetzjagd-Prozess hatte sich über 17 Monate hingezogen. Öffentlichkeit und Politik übten daher immer wieder Kritik. Bundestagspräsident Thierse (SPD) nannte die Länge des Verfahrens im März skandalös. Richter Dönitz sagte nun, die Ratschläge von Politikern seien ein Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf die Arbeit des Gerichts gewesen.

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