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Brandenburg: Hetzjagdprozess: Staatsanwälte fordern Jugendstrafen

Im so genannten Hetzjagd-Prozess vor dem Landgericht Cottbus erklärte der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer, die elf Angeklagten im Alter von 17 bis 21 Jahren hätten sich der fahrlässigen Tötung, der gemeinschaftlich begangenen, gefährlichen Körperverletzung bei der Hetzjagd auf den 27-jährigen Omar Ben Noui schuldig gemacht. Zugleich wurden einigen Angeklagten Volksverhetzung, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie mehrere bereits 1998 begangene Taten wie räuberische Erpressung, räuberischer Menschenraub, Körperverletzung und Diebstahl zur Last gelegt.

Im so genannten Hetzjagd-Prozess vor dem Landgericht Cottbus erklärte der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer, die elf Angeklagten im Alter von 17 bis 21 Jahren hätten sich der fahrlässigen Tötung, der gemeinschaftlich begangenen, gefährlichen Körperverletzung bei der Hetzjagd auf den 27-jährigen Omar Ben Noui schuldig gemacht. Zugleich wurden einigen Angeklagten Volksverhetzung, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie mehrere bereits 1998 begangene Taten wie räuberische Erpressung, räuberischer Menschenraub, Körperverletzung und Diebstahl zur Last gelegt. Bis zum Nachmittag beantragte er in seinem mehrere Stunden dauernden Vortrag zunächst gegen fünf der elf Angeklagten Jugendhaftstrafen. Ihre Länge soll unter Berücksichtigung früherer Straftaten zwischen dreieinhalb Jahren ohne Bewährung sowie einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung liegen.

In dem Prozess müssen sich seit Juni vergangenen Jahres elf junge Leute aus der rechtsextremen Szene verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, drei Afrikaner im Februar 1999 durch die Straßen von Guben im Spree-Neiße-Kreis verfolgt zu haben. Der 28-jährige Farid Guendoul alias Omar Ben Noui war in Panik durch eine verglaste Haustür gesprungen und an den dabei erlittenen Verletzungen verblutet.

Es bestehe kein Zweifel an der "dumpfen, provokativen Gewaltbereitschaft, Ausländerfeindlichkeit und Selbstjustiz" der Angeklagten, betonte der Staatsanwalt. Die Angeklagten seien sich ihres höchst bedrohlichen Auftretens in der Gruppe durchaus bewusst gewesen. Es sei ihnen darum gegangen, aus Fremdenhass Ausländer zu suchen und gegen diese Gewalt anzuwenden.

Der Prozess war nochmals unterbrochen worden, weil ein Verteidiger beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten von der Hauptverhandlung abzutrennen oder einzustellen. Der 19-Jährige leide unter Konzentrations- und Schlafstörungen und sei nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen. Der Antrag wurde abgelehnt.

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