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Brandenburg: Hohe Strafen für Brandanschläge Quartett zündete zwei Imbisse von Ausländern an. Gericht sah keinen versuchten Mord

Neuruppin Im Prozess gegen vier rechtsgerichtete Brandstifter aus Pritzwalk und Umgebung hat das Landgericht Neuruppin gestern teilweise hohe Haftstrafen ausgesprochen. Die drei Männer im Alter zwischen 19 und 26 Jahren sowie ihre 17-jährige Begleiterin hatten im November in Pritzwalk aus ausländerfeindlichen Motiven einen Asia-Imbiss-Wagen angezündet, der vollständig ausbrannte.

Neuruppin Im Prozess gegen vier rechtsgerichtete Brandstifter aus Pritzwalk und Umgebung hat das Landgericht Neuruppin gestern teilweise hohe Haftstrafen ausgesprochen. Die drei Männer im Alter zwischen 19 und 26 Jahren sowie ihre 17-jährige Begleiterin hatten im November in Pritzwalk aus ausländerfeindlichen Motiven einen Asia-Imbiss-Wagen angezündet, der vollständig ausbrannte. Ihr Versuch, anschließend Feuer in einem Döner-Laden zu legen, scheiterte nur an der geringen Menge von Benzin. Die Flammen verloschen von selbst.

Wegen schwerer und versuchter Brandstiftung erhielt der 19-jährige Anstifter eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, sein 26-jähriger Kumpan eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bei der geständigen 17-Jährigen wurde die zweijährige Jugendstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der vierte Angeklagte muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Der 26-jährige hatte seine Freunde mit dem Auto zu den Tatorten gefahren und wurde wegen Beihilfe verurteilt.

Der Staatsanwalt hatte Strafen von bis zu viereinhalb Jahren gefordert. Denn er klagte das Quartett auch wegen versuchten Mordes an: In der Wohnung über dem Döner-Laden hielt sich zum Zeitpunkt der versuchten Brandstiftung die Familie des Eigentümers auf. Doch zur großen Überraschung vieler Prozessbeobachter sah Richterin Ria Becher keine „absichtliche Tötungsabsicht“. Die Angeklagten hätten wegen ihres hohen Alkoholpegels und der „angespannten psychischen Verfassung“ die Gefährlichkeit ihrer Tat nicht erkannt. Ihnen sei es offensichtlich nur darum gegangen, Ausländern einen „Denkzettel“ zu verpassen, meinte die Richterin. Nach den Anschlägen hatten die Verurteilten ihre Taten mit „Sieg-Heil“-Rufen gefeiert. Die Polizei kam ihnen schon am nächsten Morgen auf die Spur, weil sich ein Tankwart die Autonummer notiert hatte.

Alle vier Täter sind arbeitslos, die Männer besitzen ein längeres Vorstrafenregister. Noch bei der Urteilsverkündung äußerten sie sich abfällig über die 17-Jährige, die sie mit ihrem Geständnis belastet hatte. Das Mädchen vergoss zwar bei beiden Anschlägen das Benzin, weil sich die angetrunkenen Männer dafür „zu dusselig“ angestellt hätten. Aber sie war nicht nur geständig, sondern ist auch schwanger. Die Richterin hofft, dass das Mädchen als Mutter künftig die Finger von „solchen schlechten Dingen“ lassen wird.

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