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Brandenburg: Homo-Ehe: Kommunen trauen homosexuelle Paare

Der brandenburgische Landtag hat am Donnerstag das Ausführungsgesetz zur Homosexuellen-Ehe beschlossen. Danach sind künftig die Kommunen für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zuständig.

Der brandenburgische Landtag hat am Donnerstag das Ausführungsgesetz zur Homosexuellen-Ehe beschlossen. Danach sind künftig die Kommunen für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zuständig. Die SPD/CDU-Regierung hatte sich nicht darauf einigen können, dass so genannte Homo-Ehen standesamtlich geschlossen werden dürfen - besonders die CDU hatte dagegen aufbegehrt, dass "nach Paul und Paula auch Horst und Horst" vor die Standenbeamten treten sollten, wie Vize-Parteichef Sven Petke es einmal formulierte. Daraufhin erarbeiteten die Koalitionsfraktionen den nun beschlossenen Kompromiss-Entwurf. Das Bundesgesetz soll am 1. August in Kraft treten.

Die rechtsextreme DVU votierte gegen das Landesgesetz, die PDS-Abgeordneten enthielten sich der Stimme. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Werner-Siegwart Schippel, begrüßte das Ergebnis als entscheidenden Durchbruch. Damit könne das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes auch in Brandenburg pünktlich zum 1. August umgesetzt werden. Zwar wäre aus SPD-Sicht die Übertragung der Zuständigkeit auf die Standesämter die klarere Lösung gewesen, aber auch die jetzt getroffene Entscheidung sei "politisch guten Gewissens" vertretbar.

Ein Änderungsantrag der PDS, der die Standesämter für zuständig erklärte, fand in namentlicher Abstimmung keine Mehrheit. Zuvor hatte der PDS-Abgeordnete Stefan Sarrach an die Sozialdemokraten appelliert, die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht "mit einer neuerlichen Diskriminierung" schwuler und lesbischer Paare zu beginnen. Nur Standesbeamte verfügten über die nötige fachliche Vorbildung und könnten die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft in würdiger Form vornehmen. "Vieles, was zum Familienbegriff und dem scheinbaren Angriff auf das Institut der Ehe von CDU und DVU gesagt wurde, ist schlicht falsch und ideologisch besetzt", sagte Sarrach. Eine Partnerschaft Homosexueller sei keine Konkurrenz zur Ehe. "Das Leben ist bunter als der Anstrich ihrer antiquierten Mottenkiste, meine Damen und Herren von rechts."

Mit dem jetzt verabschiedeten Ausführungsgesetz hat der Landtag sichergestellt, dass zum 1. August die Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren zum Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes geregelt sind. Gegen dieses Gesetz haben die Länder Bayern und Sachsen beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt und - wie Thüringen - Normenkontrollklagen eingelegt. Die Entscheidung darüber soll am 18. Juli bekannt werden. Nach Angaben Bayerns haben bisher noch fünf Länder keine Ausführungsbestimmungen für das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen.

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